Artikel zum Thema: Abmahnung
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Ermahnung – was ist das eigentlich?
Schon häufiger haben mich Leser angesprochen und gefragt, wo sich die gesetzlichen Regelungen zur Ermahnung und Abmahnung befinden und was eine Ermahnung überhaupt sei.
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Abmahnung wegen Aschewolke
Hatte ich es nicht vorausgesehen? Der Vulkanausbruch auf Island und die Aschewolke beschäftigen die deutschen Arbeitsgerichte. So hat bspw. das Arbeitsgericht Krefeld einen Gütetermin zu Az.: 1 Ca 1231/10 am 08.06.2010 anberaumt. Dieser Termin wurde zwischenzeitlich zwar wegen einer Klagerücknahme wieder aufgehoben, der Sachverhalt war trotzdem interessant und betrifft sicherlich viele andere Arbeitnehmer ebenfalls:
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Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 10
Irrtum: Vor einer Kündigung müssen 3 Abmahnungen ausgesprochen werden
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
Immer wieder erlebe ich, dass Arbeitnehmer der Auffassung sind, dass sie mindestens 3 Abmahnungen erhalten haben müssen, bevor der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf. Diesem Irrtum unterliegen übrigens auch viele Arbeitgeber. Das ist aber nicht richtig!
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Wegen Zugausfall zu spät zur Arbeit – das darf Ihr Chef
In der letzten Woche fegte das Sturmtief Xynthia über Deutschland hinweg. Der gesamte Bahnverkehr war in vielen Teilen Deutschlands eingeschränkt oder komplett eingestellt. Viele Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten besonders früh begannen, kamen zu spät oder gar nicht zur Arbeit. Nun hagelte es in den letzten Tagen die ersten Abmahnungen. Die Begründung ist fast immer die gleiche: Der Arbeitgeber sagt, man hätte sich darum zu kümmern, zur Arbeit zu kommen und wenn es mit einem Taxi ist. Es sei nicht Sache des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmer hätten Ihre Pflicht zu erfüllen.
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Abbruch der Rehabilitationsmaßnahme / Kur – Abmahnung
Frage: „Ich bin langzeiterkrankt und hatte eine medizinische Rehabilitation vom Rententräger bewilligt bekommen. Für die Zeit der Maßnahme war ich arbeitsunfähig. Die Maßnahme habe ich angetreten, jedoch am selben Tag wegen einer Rehabilitationsunfähigkeit abgebrochen. Ich war gleich am nächsten Tag beim Hausarzt und bekam eine weitere Arbeitsunfähigkeit auf „unabsehbare“ Zeit. Nun habe ich erst 2 Wochen später meinen Arbeitgeber informiert, dass ich wieder zu Hause bin. Ich habe seitens des Arbeitgebers eine Pflichtverletzung begangen, da ich mich nicht sofort nach dem Abbruch gemeldet habe. Ich habe jetzt (nach 4 Wochen) diese Mitteilung bekommen und auch, dass sich mein Arbeitgeber rechtliche Schritte (wohl Abmahnung) überlegt. Was kann ich tun? Der Abbruch der medizinischen Rehabilitation hat nicht zur Folge, dass ich wieder genesen bin oder war. Ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich bis Ende der Reha arbeitsunfähig gewesen wäre. Können Sie mir einen Rat geben, wie ich eine Abmahnung abwenden kann oder wäre das ohnehin nicht mehr möglich, wegen der Zeitspanne von 4 Wochen?“
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