Artikel zum Thema: Abmahnung
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Arbeitgeber formulieren Abmahnungen häufig falsch
Haben Sie schon einmal eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Das war sicherlich ärgerlich. Nach meinen Erfahrungen sind aber ¾ aller Abmahnungen unwirksam. Arbeitgeber formulieren Abmahnungen nämlich häufig falsch.
Wie muss abgemahnt werden?
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Abmahnung - der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten beweisen
Immer wieder beteuern Arbeitnehmer mir, dass sie sich nichts zu schulden haben kommen lassen. Trotzdem erhalten sie eine Abmahnung. Und wie oft habe ich schon die Frage gehört: „Abmahnung: Muss der Arbeitgeber mein Fehlverhalten beweisen oder muss ich ihn vom Gegenteil überzeugen?“
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Das ist der innere Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung
Eine Abmahnung liegt im Briefkasten und Ihr Kollege hat Angst, eine Kündigung zu erhalten. Diese Angst ist auch nicht unbegründet.
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Kündigung ohne Abmahnung
„Ich arbeite in einem Großbetrieb und habe heute die Kündigung meines Arbeitsplatzes bekommen! Ohne vorherige Abmahnung! Geht das überhaupt?“
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Abmahnung falsch formulieren – häufig Ihr Glück
Folgende Abmahnung habe ich in einer Arbeitsgerichtsakte gefunden:
Sehr geehrter Herr M.,
ich mahne Sie wegen Ihres ständigen Fehlverhaltens ab. Und dazu kommen Sie auch noch ständig zu spät. Lassen Sie das!
Unfreundliche Grüße
Helmut G., Geschäftsführer
Da musste ich doch lachen – wie die gesamte Geschäftstelle des Arbeitsgericht.
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