Abmahnung - unsere Produktempfehlung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...

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Artikel zum Thema: Abmahnung
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06.05.2009
12:47

Arbeitgeber formulieren Abmahnungen häufig falsch

Haben Sie schon einmal eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Das war sicherlich ärgerlich. Nach meinen Erfahrungen sind aber ¾ aller Abmahnungen unwirksam. Arbeitgeber formulieren Abmahnungen nämlich häufig falsch.

Wie muss abgemahnt werden?

 
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30.04.2009
10:05

Abmahnung - der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten beweisen

Immer wieder beteuern Arbeitnehmer mir, dass sie sich nichts zu schulden haben kommen lassen. Trotzdem erhalten sie eine Abmahnung. Und wie oft habe ich schon die Frage gehört: „Abmahnung: Muss der Arbeitgeber mein Fehlverhalten beweisen oder muss ich ihn vom Gegenteil überzeugen?“

 
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21.04.2009
12:45

Das ist der innere Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung

Eine Abmahnung liegt im Briefkasten und Ihr Kollege hat Angst, eine Kündigung zu erhalten. Diese Angst ist auch nicht unbegründet.

 
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20.04.2009
12:02

Kündigung ohne Abmahnung

„Ich arbeite in einem Großbetrieb und habe heute die Kündigung meines Arbeitsplatzes bekommen! Ohne vorherige Abmahnung! Geht das überhaupt?“

 
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19.04.2009
16:34

Abmahnung falsch formulieren – häufig Ihr Glück

Folgende Abmahnung habe ich in einer Arbeitsgerichtsakte gefunden:

Sehr geehrter Herr M.,

ich mahne Sie wegen Ihres ständigen Fehlverhaltens ab. Und dazu kommen Sie auch noch ständig zu spät. Lassen Sie das!

Unfreundliche Grüße
Helmut G., Geschäftsführer



Da musste ich doch lachen – wie die gesamte Geschäftstelle des Arbeitsgericht.

 
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