Abmahnung - unsere Produktempfehlung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...

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Artikel zum Thema: Abmahnung
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19.04.2009
16:22

Abmahnung - Formfehler gehen zu Lasten des Arbeitgebers

Erst kürzlich kam Frau F. aufgeregt zu mir und sagte, sie habe eine mündliche Abmahnung erhalten. Natürlich wollte sie wissen, ob das rechtens ist.

Unser Gespräch verlief folgendermaßen:

 
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18.04.2009
15:19

Abmahnungen - wenn Sie die Autorität Ihres Vorgesetzten missachten

„Beweg selber deinen Arsch, du faules Schwein!“ - Haben Sie das auch schon einmal zu Ihrem Vorgesetzten gesagt?

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf musste sich kürzlich mit der Frage beschäftigen, ob das Missachten der Autorität des Vorgesetzten einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt, oder ob zuvor Abmahnungen erforderlich sind (Urteil vom 10.12.2008, Az. 12 Sa 1190/08).

 
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16.04.2009
17:08

Abmahnungen sind mitbestimmungsfrei - der Betriebsrat ist nicht anzuhören

Ein Betriebsrats-Ersatzmitglied wollte seinem Vorsitzenden nicht glauben und rief mich an. Er war der Auffassung, dass der Betriebsrat vor dem Ausspruch von Kündigungen anzuhören ist. Also müsste das auch für Abmahnungen gelten. Denn letztlich bereiten Abmahnungen arbeitgeberseitige Kündigungen vor.

 
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16.04.2009
17:07
15.04.2009
16:59

Nebentätigkeit abmahnen

Ein Betriebsrat stellte mir diese Frage:

„Unser Kollege, der für den Versand zuständig ist, wird gerade geschieden. Nun kommt er mit seinem Gehalt nicht mehr zurecht. Dazu kommen noch die hohen und immer weiter steigenden Kosten für Miete, Auto und Lebensmittel. Deshalb hat er schon vor mehreren Wochen einen Nebenjob angenommen. Als unser Arbeitgeber das erfahren hat, bekam er postwendend eine Abmahnung – ohne uns vorab darüber zu informieren. Für ihn ist klar, dass er eine Nebentätigkeit auch künftig abmahnen wird. Was sollen wir Ihrer Meinung nach tun?“

 
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