Abmahnung - unsere Produktempfehlung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...

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Artikel zum Thema: Abmahnung
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09.04.2009
16:42

Abmahnungen - Haben Sie wirklich Pflichtverletzungen begangen?

„Kündigung wegen 1,30 € - Sind denn jetzt alle verrückt geworden?“. So könnte man nach Lesen des Urteils des Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg meinen. Manager stopfen sich die Taschen voll und erhalten Boni, obwohl sie nichts leisten. Wie im Fall der Dresdner Bank - und die kleinen Leute „werden gehängt“.

 
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09.04.2009
16:14

Abmahnungen und Leistungsmängel

Die entscheidende Frage ist häufig: Können oder wollen Sie nicht besser arbeiten?

Können Sie auf Grund von Stress, Arbeitsverdichtung, Krankheit, Behinderung und bei ähnlichen Dingen keine bessere Arbeit abliefern, bringen auch Abmahnungen nichts. Es liegen keine Leistungsmängel vor. In diesen Fällen sind sie sogar unwirksam.


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09.04.2009
14:56

Abmahnungen - ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht

Sollten Sie auch schon einmal versetzt werden und haben sich geweigert? In diesem Fall riskieren Sie Abmahnungen oder sogar eine Kündigung. Das Arbeitsrecht schreibt aber vor, wann Abmahnungen zuvor erforderlich sind.  

Und dies gilt sogar im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen.

 
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09.04.2009
12:45

Abmahnungen wegen Alkohol

Frage eines Betriebsrats: Bei uns im Betrieb herrscht ein allgemeines Alkoholverbot. Wir wollen aber gerne ein Sommerfest veranstalten, auf dem es (natürlich) auch Bier und anderen Alkohol geben soll. Dürfen wir das machen?

 
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09.04.2009
12:39

Abmahnung - wer hat die besseren Zeugen?

Knallzeugen - Kennen Sie auch welche? Von Knallzeugen spreche ich immer gerne, wenn die Zeugen bei einem Vorfall dabei waren, aber erst zugeschaut haben, als es schon „geknallt“ hatte.

 
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