Abmahnung - unsere Produktempfehlung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...

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Artikel zum Thema: Abmahnung
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09.04.2009
12:27

Abmahnung - der Wortlaut entscheidet

Gestern las ich folgenden Wortlaut einer Abmahnung: „Wir sind mit Ihrem Verhalten nicht zufrieden. Sie sollten sich mehr auf Ihre Arbeit konzentrieren als ständig Raucherpausen einzulegen!“

Was soll der Arbeitnehmer nun unternehmen?

 
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09.04.2009
12:13

Abmahnung - welcher Vorgesetzter darf abmahnen?

Neulich erhielt ich wieder eine Leseranfrage: Die Arbeitnehmer machen Gruppenarbeit. Innerhalb der Gruppe gibt es zwar einen Sprecher, aber keinen Gruppenleiter. Nun hat der Gruppensprecher den Arbeitnehmer abgemahnt. Der Leser wollte wissen, ob dieses Verhalten seines Kollegen rechtmäßig war.

 
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09.04.2009
12:06

Abmahnung - schriftlich oder mündlich?

Auch das gibt es noch in der heutigen Zeit trotz Wirtschaftskrise: Ein Rechtsanwaltskollege berichtete mir in der Kantine des Bielefelder Landgerichts, dass eine Arbeitnehmerin von ihm wissen wollte, ob sie sofort fristlos kündigen könne oder ihren Arbeitgeber erst abmahnen müsse.

 
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09.04.2009
10:39

Fehlverhalten abmahnen – der Lieblingssport der Arbeitgeber

„Ich habe doch nichts gemacht, arbeite nun schon seit 5 Jahren in der Firma und jetzt will mein Chef mich für ein Fehlverhalten abmahnen.“

Solche oder ähnliche Aussagen habe ich von Arbeitnehmern schon häufig gehört.

 
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