Artikel zum Thema: Allgemeines Gleichbehandlungs- gesetz
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Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung – so geht’s richtig
Ein Klinikchef wurde diskriminiert und hat hiergegen geklagt – erfolgreich! Das war im Einzelnen geschehen: Ein Arzt war als medizinischer Geschäftsführer einer städtischen Krankenhausgesellschaft angestellt. Als sein Vertrag zum 30. Sepmber 2009 auslief, lehnte der Aufsichtsrat eine Verlängerung der Anstellung über fünf Jahre hinaus ab. Die Stelle wurde mit einem 41-jährigen Nachfolger besetzt. Das wollte sich der Arzt aber nicht gefallen lassen und legte mit dem Argument, er sei alleine aus Altersgründen nicht mehr zum Geschäftsführer bestellt worden, Klage ein.
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Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers
Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie bewerben sich auf eine Stelle und werden abgelehnt. Sie haben die Vermutung, dass dies aufgrund Ihrer Herkunft geschehen ist. Wie sollen Sie das nun beweisen?
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Der „Ossi-Fall“ geht in Berufung
Am 22. April habe ich Ihnen von dem Ossi-Fall berichtet. Eine Arbeitnehmerin stammte aus Ostberlin und bewarb sich bei einer Arbeitgeberin. Auf dem zurückgesandten Lebenslauf befand sich der Vermerk „Ossi“. Deshalb verlangte sie Schadenersatz wegen Benachteiligung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft als Ostdeutsche. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage abgewiesen, da „Ossis“ keine ethnische Gruppe seien.
Gegen dieses Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15.04.2010, Az.: 17 Ca 8907/09, ist nunmehr Berufung eingelegt worden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wird darüber im Herbst entscheiden (Az.: 8 Sa 31/10).
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„Ossi“ ist eine Diskriminierung
Sie haben es vielleicht gehört, in der vergangenen Woche hat das Arbeitsgericht Stuttgart mit Urteil vom 15.04.2010, Az.: 17 Ca 8907/09 entschieden, dass „Ossis“ keine Ethnie sind.
Ich habe mehrere Tage über das Urteil nachgedacht und komme zu dem Schluss, dass hier sehr wohl eine Diskriminierung vorliegt und ich die Meinung des Arbeitsgerichts Stuttgart nicht teile.
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Schwerbehinderung und Gleichstellung - Muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen?
Frage: „Leider ging es mir in den letzten Monaten gesundheitlich nicht gut. Mein Arzt meinte, ich solle einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Dieser wurde nun genehmigt mit 30 %. Meine Frage ist nun, was habe ich eigentlich davon? Muss ich diesen Grad der Behinderung meinem Arbeitgeber mitteilen oder erst ab 50 %?“
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