Artikel zum Thema: Allgemeines Gleichbehandlungs- gesetz
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Schwerbehinderung und Gleichstellung - Muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen?

Frage: „Leider ging es mir in den letzten Monaten gesundheitlich nicht gut. Mein Arzt meinte, ich solle einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Dieser wurde nun genehmigt mit 30 %. Meine Frage ist nun, was habe ich eigentlich davon? Muss ich diesen Grad der Behinderung meinem Arbeitgeber mitteilen oder erst ab 50 %?“

 
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Aufforderung zum Besuch eines Deutschkurses nicht diskriminierend

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hatte wieder einmal einen Fall des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Urteil vom 23.12.2009, Az.: 6 Sa 158/09, zu entscheiden.

 
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Entschädigung wegen Diskriminierung bei Stellenbesetzung

Wieder hat sich ein Arbeitgeber entschädigungspflichtig gemacht und muss zahlen.
Das ist geschehen:

 
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Frauen verdienen deutlich weniger

Frauen werden im Berufsleben auch weiterhin diskriminiert. Der Einkommensrückstand von Frauen im Vergleich zu Männern ist deutlich. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Studie bei dem Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans Böckler Stiftung dazu in Auftrag gegeben.

 
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Ausländerfeindliche Parolen - Entschädigung

Das es so etwas immer noch gibt: Auf der Wand einer Toilette eines Arbeitgebers hatte jemand ausländerfeindliche Parolen aufgebracht. Die 4 türkisch-stämmigen Kläger verlangten nun eine Entschädigungsleistung. Nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann ein in seiner Würde verletzter Arbeitnehmer eine Entschädigungssumme erhalten.

 
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