Artikel zum Thema: Allgemeines Gleichbehandlungs- gesetz
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Englisch als Betriebssprache

„Ach du liebe Güte“, habe ich nur gedacht, als ich das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zur Betriebssprache Englisch gelesen habe. In immer mehr Unternehmen in Deutschland wird ausschließlich Englisch gesprochen. Welche Konsequenzen das für die Arbeitnehmer hat, die kein Englisch können, liegt auf der Hand.

 
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Lohnerhöhungen und Gleichbehandlung

Endlich hat es auch das höchste deutsche Arbeitsgericht nochmals ausdrücklich festgestellt: Bei Lohnerhöhungen gilt die Verpflichtung zur Gleichbehandlung.

Das ist geschehen: Ein Arbeitgeber beschäftigte ca. 300 Arbeitnehmer. Dann erhöhte er die Vergütung seiner Arbeitnehmer um 2,5%. Ausgenommen hat er allerdings 14 Kollegen, die sich nicht auf eine ca. 3 Jahre zuvor begehrte Schlechterstellung der Arbeitsbedingungen eingelassen hatten. Die übrigen Arbeitnehmer hatten damals unter anderem eine Reduzierung ihres Urlaubsanspruchs von 30 auf 25 Tage und einem teilweisen Wegfall des zusätzlichen Urlaubsgelds zugestimmt. Einer der nunmehr diskriminierten Arbeitnehmer klagte gegen diese Lohnerhöhung, an der er nicht teilnehmen durfte. Der Arbeitgeber bot ihm die 2,5%ige Lohnerhöhung dann allerdings unter der Voraussetzung an, dass dieser die vertragsschlechte Stellung ebenfalls annehme. Das lehnte der Arbeitnehmer aber ab.

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Altersdiskriminierung und Altersgrenze

Starre Altersgrenzen stellen eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung dar. Gestern hat der Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln ein entsprechendes Urteil vom 12.02.2009, Az.: 7 Sa 1132/08, veröffentlicht.

Der Fall: Vor dem Landesarbeitsgericht klagte ein im Januar 1968 geborener Wissenschaftler (41 Jahre). Er wollte Professor werden und hatte seit dem 01.06.2005 bis zum 30.06.2008 befristet bei einer Universität an seiner Habilitation gearbeitet und diese noch nicht fertig gestellt. Im statistischen Durchschnitt werden 4,8 Jahre für eine Habilitation benötigt.

 
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