Artikel zum Thema: Arbeitgeber-Pflichten
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02.04.2011
06:03

Reaktorunfall und Arbeitsrecht – die Pflichten des Arbeitgebers

Die Geschehnisse in Japan machen uns alle nachdenklich. Arbeitnehmer und Feuerwehrleute arbeiten in unmittelbarer Gefährdungslage des Atomkraftwerks nahezu ohne jeden Schutz.

 
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Englischsprachiges Betriebsratsseminar – Der Arbeitgeber muss zahlen!

Ein Urteil mit weit reichenden Folgen hat das Arbeitsgericht Berlin gefällt (Urteil vom 03.03.2011, Az.: 24 BV 15046/10).

Betriebsratsmitglieder können sich schulen lassen. Nach § 37 Abs. 6 und 7 Betriebsverfassungsgesetz haben sie Ansprüche auf Schulungen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Schulungszeit.

 
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Bildschirmbrille – Wann ist sie erforderlich?

Computerarbeit ist Schwerstarbeit. Vor allen Dingen für das Auge. Die Tränenflüssigkeit wird nicht mehr ausreichend über die Horn- und Bindehaut verteilt. Das liegt daran, dass die Blinkfrequenz des Lidschlags bei der Computerarbeit deutlich abnimmt. Diese Benetzungsstörung kann zum Juckreiz, müden Augen, Brennen oder Fremdkörpergefühl der Augen führen.

 
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Arbeitgeber erpresst Arbeitnehmer wegen Handynummer

Frage: „Mein Chef macht einfach was er will. Ich habe einen festen Arbeitsvertrag mit einer 30-Stunden-Woche. Wenn ich manchmal wie vereinbart mittags erscheine, meint er plötzlich, die Schicht wäre bereits vorbei und ich soll am nächsten Tag kommen. Dann bin ich gerade zu Hause und mein Handy klingelt und er will plötzlich, dass ich die Nachtschicht arbeite. Ich bin schon fix und fertig. Deshalb habe ich mir auch eine neue Handynummer zugelegt. Jetzt will er diese Nummer haben, damit ich ständig erreichbar bin. Er hat auch angefangen mich zu erpressen. Wenn ich ihm die Handynummer nicht gebe, würde er mir kündigen. Ich möchte ihm die Nummer auch deshalb nicht geben, da er mich schon einmal aus dem Urlaub und aus Krankheitstagen zurückgeholt hat. Ich weiß nicht mehr weiter, was soll ich tun?“

 
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26.01.2010
06:24

Bedrohung und Beleidigung von Kollegen

Arbeitsgeber haben Ihre Arbeitnehmer zu schützen. Das gilt auch für Bedrohungen und Beleidigungen von Arbeitnehmern untereinander. Im Zweifel müssen Sie sogar einem Arbeitnehmer kündigen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat genau dies in einer Pressemitteilung von vergangener Woche noch einmal klargestellt.

 
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