Arbeitsplatz - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...

€ 2,90

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Möchten Sie in Elternzeit gehen, müssen Sie dies frist- und formgerecht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Dabei sind 3 Punkte wichtig: Antragsfrist, Inhalt und Form des Antrags...

€ 3,90

Mustervorlage: Verlangen rauchfreier Arbeitsplatz

Mustervorlage: Verlangen rauchfreier Arbeitsplatz

Nach § 5 ArbStättV ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das heißt schlicht und ergreifend, dass er alle Maßnahmen treffen muss, um Sie vor dem giftigen Qualm zu schützen...

€ 2,90

Mustervorlage: Aufforderung zum Unterlassen von Mobbinghandlungen

Mustervorlage: Aufforderung zum Unterlassen von Mobbinghandlungen

Mobbing bedeutet, dass Sie oder ein anderer Kollege am Arbeitsplatz fortgesetzt schikaniert, drangsaliert, attackiert, geärgert, geschnitten wird. Geschieht dies fortgesetzt und mit dem Ziel, den Kollegen herabzuwürdigen bzw. „Fertigzumachen“ spricht man von Mobbing...

€ 2,90

Mustervorlage: Antrag auf Versetzung

Mustervorlage: Antrag auf Versetzung

In § 95 Abs. 3 BetrVG finden Sie eine sehr schöne Definition von Versetzung. Wird Ihnen ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen und dauert die Zuweisung voraussichtlich länger als 1 Monat, dann liegt eine Versetzung vor...

€ 3,90

Artikel zum Thema: Arbeitsplatz
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10.07.2010
06:29

Berufsausbildung und Unterschiede zum Arbeitsverhältnis

Häufig werden Auszubildende wie „normale“ Arbeitnehmer eingesetzt. Nach § 10 Abs. 2 des BerufsbildungsgesetzBerufsbildungsgesetzes gelten aber nur die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften, soweit sich aus dem Berufsbildungsgesetz nichts anderes ergibt. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen dem Ausbildungsverhältnis und dem Arbeitsverhältnis.

 
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09.07.2010
07:01

Fahrer und Fahrverbot – so ist die Rechtslage

Die Schauspielerin Simone Thomalla muss ihren Führerschein für 4 Wochen abgeben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm zu Aktenzeichen III RBs 120/10 entschieden. Ein interessantes Urteil für alle Arbeitnehmer, die als Fahrer tätig sind.

Das war geschehen:
Am Bielefelder Berg gilt Tempo 100. Im Januar 2009 rauschte Frau Thomalla an der Radarfalle mit 146 km/h vorbei. Die Stadt Bielefeld hat einen Bußgeldbescheid versandt. Der Spaß sollte Frau Thomalla 100 € und ein Fahrverbot von 1 Monat kosten. Sie klagte gegen den Bußgeldbescheid und meinte, dass sie beruflich viel unterwegs sei und deshalb auf ihr Auto angewiesen sei.

 
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09.07.2010
06:45

Fahrer von Polizei geblitzt – was passiert nun?

Sind Sie beruflich mit einem Firmenwagen viel unterwegs? Erst gestern fragte mich ein LKW-Fahrer, der geblitzt worden war, wie das Verfahren eigentlich abläuft.

Wurden Sie geblitzt und vielleicht angehalten, ist es klar, dass Sie der Fahrer waren. Schwieriger wird es für die Polizei, wenn Sie nicht angehalten wurden. Dann wird in der Regel an den Halter des Fahrzeugs ein Anhörungsbogen versendet.

 
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08.07.2010
06:35

Sexy Outfits – Kündigung?

Kennen Sie Debrahlee Lorenzana? Frau Lorenzana ist eine Bankerin aus New York. Angeblich hat sie wegen zu heißer Outfits eine Kündigung ihres Arbeitgebers erhalten. Sie war bei einer Bank beschäftigt und ihr soll vorgeworfen worden sein, dass sie ihre männlichen Kollegen mit ihrem Sexappeal von der Arbeit ablenkt. Außerdem soll sie auch recht anzügliche Äußerungen getätigt haben. Wie dem auch sei: Jedenfalls klagt sie nun in den USA gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, da sie angeblich diskriminiert worden ist.

 
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06.07.2010
06:31

Streik in der Kirche – geht das?

Dürfen Gewerkschaften und Arbeitnehmer gegen die evangelische und katholische Kirche streiken?

Mit Urteil vom 03.03.2010 hat das Arbeitsgericht Bielefeld, Az.: 3 Ca 2958/09, eine Gewerkschaft zur Unterlassung von Streikmaßnahmen gegenüber der evangelischen Kirche, dem diakonischen Werk und einzelne Einrichtungen verurteilt.

 
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