Artikel zum Thema: Arbeitsplatz
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Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 5: So wehren Sie sich gegen eine rechtswidrige Abmahnung
Haben Sie wegen Ihres Internet-Surfens eine Abmahnung erhalten? Mit einer Abmahnung will Ihr Arbeitgeber Ihnen deutlich machen, dass
• er eine Pflichtwidrigkeit beanstandet und
• das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall gekündigt wird.
Sie sollen also durch die Abmahnung zu einem vertragsgerechten Verhalten veranlasst werden.
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Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 4: Hüten Sie sich vor unternehmensschädlichen Äußerungen
Bei allem, was Sie im Internet verbreiten, sollten Sie genau überlegen. Inhalte werden veröffentlicht und können im Regelfall nicht mehr entfernt werden. Alles, was Sie über sich preis geben, könnten auch andere Personen und auch Ihr Arbeitgeber erfahren. Denken Sie auch daran, dass das Internet nichts vergisst. Meinungsäußerungen, hinter denen Sie heute stehen, sehen Sie in 10 Jahren vielleicht ganz anders.
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Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 3: Vermeiden Sie ausuferndes Surfen
Wie in so vielen Betrieben ist vermutlich auch bei Ihnen das private Surfen an den Büro-PCs erlaubt. Stets stellt sich die Frage, wie lange Sie im Internet sein dürfen. Für alle Beteiligten ist es natürlich am besten, wenn der Arbeitgeber verbindliche Regeln aufstellt. Dann kann es zu keinerlei Missverständnissen kommen.
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Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 2: Auch Ihr Chef darf googeln
Ihr Arbeitgeber darf Sie innerhalb bestimmter Grenzen kontrollieren.
Aus allgemein zugänglichen Quellen wie dem Internet darf er sich Informationen beschaffen. Sie sind als Arbeitnehmer dafür selbst verantwortlich, wie viele und welche Informationen Sie über sich öffentlich preis geben. Ihr Arbeitgeber darf diese Informationen dann auch bei der Einstellung oder bei Beförderungen verwenden.
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Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 1: Dann dürfen Sie surfen
Haben Sie einen Büroarbeitsplatz und können Sie das Internet nutzen? Dann stellen Sie sich vermutlich wie viele andere Arbeitnehmer auch die Frage, inwieweit Sie das Internet überhaupt nutzen dürfen.
Verbindliche gesetzliche Regelungen zu diesem Thema existieren nicht. Allerdings haben sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie das Datenschutzgesetz sowie die Telekommunikationsgesetze zu beachten.
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