Arbeitsplatz - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...

€ 2,90

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Möchten Sie in Elternzeit gehen, müssen Sie dies frist- und formgerecht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Dabei sind 3 Punkte wichtig: Antragsfrist, Inhalt und Form des Antrags...

€ 3,90

Mustervorlage: Verlangen rauchfreier Arbeitsplatz

Mustervorlage: Verlangen rauchfreier Arbeitsplatz

Nach § 5 ArbStättV ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das heißt schlicht und ergreifend, dass er alle Maßnahmen treffen muss, um Sie vor dem giftigen Qualm zu schützen...

€ 2,90

Mustervorlage: Aufforderung zum Unterlassen von Mobbinghandlungen

Mustervorlage: Aufforderung zum Unterlassen von Mobbinghandlungen

Mobbing bedeutet, dass Sie oder ein anderer Kollege am Arbeitsplatz fortgesetzt schikaniert, drangsaliert, attackiert, geärgert, geschnitten wird. Geschieht dies fortgesetzt und mit dem Ziel, den Kollegen herabzuwürdigen bzw. „Fertigzumachen“ spricht man von Mobbing...

€ 2,90

Mustervorlage: Antrag auf Versetzung

Mustervorlage: Antrag auf Versetzung

In § 95 Abs. 3 BetrVG finden Sie eine sehr schöne Definition von Versetzung. Wird Ihnen ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen und dauert die Zuweisung voraussichtlich länger als 1 Monat, dann liegt eine Versetzung vor...

€ 3,90

Artikel zum Thema: Arbeitsplatz
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15.07.2009
08:04

Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 5: So wehren Sie sich gegen eine rechtswidrige Abmahnung

Haben Sie wegen Ihres Internet-Surfens eine Abmahnung erhalten? Mit einer Abmahnung will Ihr Arbeitgeber Ihnen deutlich machen, dass

•    er eine Pflichtwidrigkeit beanstandet und
•    das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall gekündigt wird.

Sie sollen also durch die Abmahnung zu einem vertragsgerechten Verhalten veranlasst werden.

 
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14.07.2009
08:52

Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 4: Hüten Sie sich vor unternehmensschädlichen Äußerungen

Bei allem, was Sie im Internet verbreiten, sollten Sie genau überlegen. Inhalte werden veröffentlicht und können im Regelfall nicht mehr entfernt werden. Alles, was Sie über sich preis geben, könnten auch andere Personen und auch Ihr Arbeitgeber erfahren. Denken Sie auch daran, dass das Internet nichts vergisst. Meinungsäußerungen, hinter denen Sie heute stehen, sehen Sie in 10 Jahren vielleicht ganz anders.

 
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13.07.2009
08:53

Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 3: Vermeiden Sie ausuferndes Surfen

Wie in so vielen Betrieben ist vermutlich auch bei Ihnen das private Surfen an den Büro-PCs erlaubt. Stets stellt sich die Frage, wie lange Sie im Internet sein dürfen. Für alle Beteiligten ist es natürlich am besten, wenn der Arbeitgeber verbindliche Regeln aufstellt. Dann kann es zu keinerlei Missverständnissen kommen.

 
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12.07.2009
08:41

Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 2: Auch Ihr Chef darf googeln

Ihr Arbeitgeber darf Sie innerhalb bestimmter Grenzen kontrollieren.

Aus allgemein zugänglichen Quellen wie dem Internet darf er sich Informationen beschaffen. Sie sind als Arbeitnehmer dafür selbst verantwortlich, wie viele und welche Informationen Sie über sich öffentlich preis geben. Ihr Arbeitgeber darf diese Informationen dann auch bei der Einstellung oder bei Beförderungen verwenden.

 
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11.07.2009
08:27

Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil 1: Dann dürfen Sie surfen

Haben Sie einen Büroarbeitsplatz und können Sie das Internet nutzen? Dann stellen Sie sich vermutlich wie viele andere Arbeitnehmer auch die Frage, inwieweit Sie das Internet überhaupt nutzen dürfen.

Verbindliche gesetzliche Regelungen zu diesem Thema existieren nicht. Allerdings haben sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie das Datenschutzgesetz sowie die Telekommunikationsgesetze zu beachten.

 
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