Arbeitsvertrag - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

€ 9,90

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Altersteilzeitvertrag mit Bezugnahme auf einen Tarifvertrag...

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

€ 9,90

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der nicht - wie ein befristeter Arbeitsvertrag - automatisch nach Ablauf einer vereinbarten Beschäftigungszeit - maximal nach 2 Jahren - endet, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann.

 

Die Mustervorlage dient der unbefristeten Beschäftigung von Teilzeitkräften, wie z.B. Halbtagskräften, sowie von Aushilfen.

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für Praktikanten, die Sie individuell anpassen können...

 

€ 9,90

Artikel zum Thema: Arbeitsvertrag
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24.01.2012
06:07

Krankenkassenwechsel muss eigene Entscheidung des Arbeitnehmers sein

Bei welcher Krankenkasse sind Sie Mitglied? Es ist Ihre Entscheidung und nicht die Ihres Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen auf Sie keinen Druck ausüben und von Ihnen verlangen, dass Sie die Krankenkasse wechseln. Andernfalls verhalten Sie sich wettbewerbswidrig.

 
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15.01.2012
06:40

Auch Anwälte gehen erst mit 67 in Rente

Angestellte und selbständige Rechtsanwälte müssen in die jeweiligen Rechtsanwaltsversorgungswerke Beiträge einzahlen. Letztendlich handelt es sich wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch um eine Zwangsmitgliedschaft in einer Rentenkasse. Es sind Beiträge derzeit in Höhe von 19,6 % abzuführen.

 
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12.01.2012
06:01

Sylvester besoffen und den Arbeitgeber verprügelt

Das neue Jahr fängt bei manchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirklich gut an. Ein Arbeitnehmer hat es tatsächlich geschafft, sich Sylvester furchtbar zu betrinken. Das ist nicht unbedingt etwas Außergewöhnliches.

 
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28.08.2011
06:22

Setzen Sie nicht Ihre Krankenversicherung auf´s Spiel!

Als Arbeitnehmer steht Ihnen ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz zu. Sobald Sie bei einer Krankenkasse angemeldet sind, muss diese auch zahlen, wenn Sie krank sind. Anders sieht es aber aus, wenn Sie nur einen Scheinarbeitsvertrag abschließen.

 
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07.08.2011
10:44

Arbeitgeberdarlehen – was ist das eigentlich?

Auch das kommt in der Praxis immer wieder vor: Ein Arbeitgeber leiht seinem Arbeitnehmer Geld. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Arbeitgeberdarlehen um ein ganz normales Darlehen. Schwierig wird es eben dann, wenn es unter Bezugnahme und mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis gegeben wird. Denn überlässt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Darlehen zu günstigeren als im Markt üblichen Konditionen und ohne Sicherheiten, ist das schon etwas Besonderes.

 
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