Arbeitsvertrag - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

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Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Altersteilzeitvertrag mit Bezugnahme auf einen Tarifvertrag...

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

€ 9,90

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der nicht - wie ein befristeter Arbeitsvertrag - automatisch nach Ablauf einer vereinbarten Beschäftigungszeit - maximal nach 2 Jahren - endet, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann.

 

Die Mustervorlage dient der unbefristeten Beschäftigung von Teilzeitkräften, wie z.B. Halbtagskräften, sowie von Aushilfen.

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für Praktikanten, die Sie individuell anpassen können...

 

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Artikel zum Thema: Arbeitsvertrag
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26.08.2010
06:18

Pflicht zur Mitteilung der Schwerbehinderung

Muss man sagen, ob man schwerbehindert ist? Die Zahl der schwerbehinderten Menschen steigt immer weiter. Arbeitgeber haben die Pflicht, einen gewissen Anteil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Haben Arbeitgeber im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze, müssen sie wenigstens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzten. Gibt es weniger als 40 Arbeitsplätze, muss mindestens ein schwerbehinderter Mensch, gibt es weniger als 60 Arbeitsplätze müssen mindestens zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden

 
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09.08.2010
06:10

Aufhebungsvertrag - Abfindung wird wegen Insolvenz aber nicht gezahlt

Sie haben einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen und Ihr Arbeitgeber hat sich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Nun zahlt er nicht und geht in Insolvenz. So war es einem Arbeitnehmer in einem Fall geschehen, den das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 19.03.2010, Az.: 9 Sa 1138/09, zu entscheiden hatte:

Im Jahr 2008 schlossen die Parteien einen Aufhebungsvertrag, der ein Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Monat März 2009 vorsah. Die Arbeitgeberin verpflichtete sich, eine Abfindung von 23.900 Euro zu zahlen. Dann wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet. Der Insolvenzverwalter zahlte keine Abfindung und der LexikonArbeitnehmer erklärte damit den Rücktritt zum Aufhebungsvertrag und forderte den Insolvenzverwalter auf, ihn wieder einzustellen.

 
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08.08.2010
06:47

Annahmeverzug – das müssen Sie sich anrechnen lassen

Gestern hatte ich Ihnen bereits das Wichtigste zum Annahmeverzug des Arbeitgebers mitgeteilt. Annahmeverzug bedeutet, dass Sie Ihr Geld bekommen, ohne das Sie arbeiten müssen. Ein Annahmeverzug liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer arbeiten können und wollen, Sie Ihr Arbeitgeber jedoch nicht lässt.

Sie haben sich jedoch nach § 615 Satz 2 BGB den Wert desjenigen anrechnen lassen, was Sie durch eine anderweitige Arbeit verdient haben oder hätten verdienen können, wenn Sie es nicht böswillig unterlassen hätten, eine andere Arbeit anzunehmen.

 
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02.08.2010
06:05

Provisionen bei Arbeitnehmervermittlung

Sind Sie als Leiharbeiter tätig? Dann ist es sicherlich auch Ihr Ziel, in einem Entleihbetrieb einmal dauerhaft beschäftigt zu werden. Viele solche Beschäftigungen scheitern daran, dass in diesem Fall der Entleihbetrieb an Ihren Arbeitgeber, also den Verleihbetrieb, eine Vermittlungsprovision zahlen muss.

So war es auch in dem vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 11.03.2010, Az.: III ZR 240/09, entschiedenen Fall:

 
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30.07.2010
06:04

Montag beginnt die Ausbildung – Daran sollten Sie denken

Beginnen Sie am Montag Ihre neue Berufsausbildung? Dann stehen Ihnen jetzt sicherlich spannende und aufregende Tage bevor.

Ihren Berufsausbildungsvertrag werden Sie sicherlich schon vor geraumer Zeit geschlossen haben. Trotzdem kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie nun zu Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses in das Personalbüro ruft und um verschiedene weitere Unterschriften bittet.

 
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