Arbeitsvertrag - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

€ 9,90

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Altersteilzeitvertrag mit Bezugnahme auf einen Tarifvertrag...

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

€ 9,90

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der nicht - wie ein befristeter Arbeitsvertrag - automatisch nach Ablauf einer vereinbarten Beschäftigungszeit - maximal nach 2 Jahren - endet, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann.

 

Die Mustervorlage dient der unbefristeten Beschäftigung von Teilzeitkräften, wie z.B. Halbtagskräften, sowie von Aushilfen.

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für Praktikanten, die Sie individuell anpassen können...

 

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Artikel zum Thema: Arbeitsvertrag
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10.03.2010
06:15

Die Rechte des Betriebsrats bei Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Wie kann der Betriebsrat dabei mitbestimmen?

1. Arbeitsvertrag

Die Einstellung eines Arbeitnehmers ist von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig. Das bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat in den Arbeitsvertrag einsehen darf. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat den abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorzulegen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.1988, Az.: 1 ABR 33/87). Wohl aber hat er die genauen Personalien, den Zeitpunkt der Maßnahme und alle persönlichen Tatsachen über den Arbeitnehmer dem Betriebsrat mitzuteilen.

 
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08.03.2010
09:28

Die Einigungsstelle - was ist das eigentlich?

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ihr Chef möchte Überstunden anordnen. Da Sie einen Betriebsrat im Unternehmen haben, muss er das mit diesem beraten. Der Betriebsrat ist aber der Auffassung, dass Überstunden nicht erforderlich sind, beziehungsweise lieber neue Arbeitnehmer eingestellt werden sollten. Da der Betriebsrat den Überstunden nicht zustimmt, beantragt der Arbeitgeber eine Entscheidung der Einigungsstelle. Die Einigungsstelle kann in den Fällen der zwingbaren Mitbestimmung die Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzen.

 
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27.02.2010
07:03

Mankohaftung und Kassenfehlbestände - wer zahlt?

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten wie viele andere Arbeitnehmer an einer Kasse. Es ist häufig so, dass in einer Kasse trotz größtmöglicher Sorgfalt Fehlbeträge entstehen. Arbeitgeber versuchen dieses Problem häufig dadurch zu lösen, dass sie in den Arbeitsverträgen Klauseln aufnehmen, wonach der Arbeitnehmer diese Beträge zu erstatten hat. In der Praxis werden Arbeitnehmer gleich zum Ausgleich herangezogen und die fehlenden Summen einfach vom Nettolohn abgezogen.

 
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27.02.2010
06:51

Entfernung eines Urteils aus der Personalakte

Für einen Mandanten habe ich 1998 ein Kündigungsschutzverfahren gegen seinen Arbeitgeber geführt. Nun kam er wieder und teilte mit, dass er noch immer bei der Firma beschäftigt sei. Er habe seine Personalakte eingesehen. Das alte Urteil sei noch immer darin enthalten. Er habe seinen Arbeitgeber gebeten, dieses Urteil aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten. Schließlich müssten Abmahnungen auch nach einer gewissen Zeit entfernt werden. Der Arbeitgeber hat sich aber geweigert. Muss die alte Prozessakte teilweise vernichtet werden?

 
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26.02.2010
06:00

Genetische Untersuchungen bei Arbeitnehmern verboten: Und das ist auch richtig so!

Genetische Untersuchungen bei Arbeitnehmern verboten: Und das ist auch richtig so!

Am 01. Februar ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten.

Auslöser waren unter anderem Berichte, dass Unternehmen dazu übergehen, Arbeitnehmer und Bewerber gentechnisch untersuchen zu lassen. Haben die Untersuchungen entsprechend Krankheiten an den Tag gebracht, wurde Arbeitnehmern gekündigt oder Bewerber erst gar nicht eingestellt.

 

 
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