Artikel zum Thema: Arbeitsvertrag
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Krankenkassenwechsel muss eigene Entscheidung des Arbeitnehmers sein
Bei welcher Krankenkasse sind Sie Mitglied? Es ist Ihre Entscheidung und nicht die Ihres Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen auf Sie keinen Druck ausüben und von Ihnen verlangen, dass Sie die Krankenkasse wechseln. Andernfalls verhalten Sie sich wettbewerbswidrig.
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Auch Anwälte gehen erst mit 67 in Rente
Angestellte und selbständige Rechtsanwälte müssen in die jeweiligen Rechtsanwaltsversorgungswerke Beiträge einzahlen. Letztendlich handelt es sich wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch um eine Zwangsmitgliedschaft in einer Rentenkasse. Es sind Beiträge derzeit in Höhe von 19,6 % abzuführen.
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Sylvester besoffen und den Arbeitgeber verprügelt
Das neue Jahr fängt bei manchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirklich gut an. Ein Arbeitnehmer hat es tatsächlich geschafft, sich Sylvester furchtbar zu betrinken. Das ist nicht unbedingt etwas Außergewöhnliches.
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Setzen Sie nicht Ihre Krankenversicherung auf´s Spiel!
Als Arbeitnehmer steht Ihnen ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz zu. Sobald Sie bei einer Krankenkasse angemeldet sind, muss diese auch zahlen, wenn Sie krank sind. Anders sieht es aber aus, wenn Sie nur einen Scheinarbeitsvertrag abschließen.
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Arbeitgeberdarlehen – was ist das eigentlich?
Auch das kommt in der Praxis immer wieder vor: Ein Arbeitgeber leiht seinem Arbeitnehmer Geld. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Arbeitgeberdarlehen um ein ganz normales Darlehen. Schwierig wird es eben dann, wenn es unter Bezugnahme und mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis gegeben wird. Denn überlässt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Darlehen zu günstigeren als im Markt üblichen Konditionen und ohne Sicherheiten, ist das schon etwas Besonderes.
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