Arbeitsvertrag - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

€ 9,90

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Altersteilzeitvertrag mit Bezugnahme auf einen Tarifvertrag...

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

€ 9,90

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der nicht - wie ein befristeter Arbeitsvertrag - automatisch nach Ablauf einer vereinbarten Beschäftigungszeit - maximal nach 2 Jahren - endet, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann.

 

Die Mustervorlage dient der unbefristeten Beschäftigung von Teilzeitkräften, wie z.B. Halbtagskräften, sowie von Aushilfen.

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für Praktikanten, die Sie individuell anpassen können...

 

€ 9,90

Artikel zum Thema: Arbeitsvertrag
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04.11.2010
06:04

Arbeit in Teilzeit 2 – Ihre Ansprüche auf Arbeitsverringerung

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis.

In dieser kleinen Blog-Reihe lesen Sie alles Wissenswerte über Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Heute: Alles zur Arbeitsverringerung

 
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03.11.2010
08:50

Arbeit in Teilzeit 1 – Diese Arten sollten Sie kennen

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis.

In dieser kleinen Blog-Reihe lesen Sie alles Wissenswerte über Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Heute: Diese Arten der Teilzeit sollten Sie kennen

 
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28.10.2010
06:33

Fußballverbot vom Arbeitgeber – Geht das?

Ein Arbeitnehmer hat sich in seiner Freizeit beim Fußball spielen verletzt. Er wurde vom Arzt für 10 Tage krankgeschrieben. Der Arbeitgeber fragte nach, was der Grund für die Arbeitsunfähigkeit wäre und der Arbeitnehmer teilte ihm wahrheitsgemäß mit, dass der Grund in einer Sportverletzung zu suchen sei.

Was glauben Sie, hat der Arbeitgeber nun gemacht? Er hat ein Fußballverbot für den Arbeitnehmer ausgesprochen! Unglaublich! Bis auf weiteres wurde dem Arbeitnehmer verboten, in seiner Freizeit Fußball zu spielen.

 

 
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27.10.2010
09:10

Länge der Probezeit – Ist 1 Jahr möglich?

Wie lang darf die Probezeit in einem Arbeitsverhältnis dauern? Grundsätzlich ist eine 6-monatige Probezeit ausreichend.

Es kann aber auch schon einmal länger werden, wie dieser Fall zeigt: Einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Arbeitnehmer erhielt einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Das reichte dem Arbeitgeber jedoch nicht. Trotz intensiver Einarbeitung hielt er die Arbeitsleistung für mangelhaft. Daraufhin stellte das Integrationsamt der Arbeitgeberin einen Job-Coach zur Verfügung. Die Fähigkeiten des Arbeitnehmers sollten verbessert werden. Diese Maßnahme wurde für die Dauer von 6 Monaten bewilligt. Daraufhin schlossen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer von 6 Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums wollte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis beenden.

 
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27.10.2010
08:54

Versetzung von Bielefeld nach München – Rechtmäßig!

Arbeitnehmer aufgepasst! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat das Versetzungsrecht von Arbeitgebern erheblich ausgeweitet. Dem Urteil vom 13. April 2010, Az.: 9 AZR 36/09, lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitnehmerin war als Steuerberaterin in Bielefeld beschäftigt. Da sie bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig war, sah der Arbeitsvertrag vor, dass sie auch an anderen Arbeitsorten mit gleichwertigen Tätigkeiten eingesetzt werden konnte. Und genauso verfuhr der Arbeitgeber auch: Er versetzte die Arbeitnehmerin nach München. Als diese sich weigerte, kündigte der Arbeitgeber wegen einer beharrlichen Arbeitsverweigerung.

 
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