Arbeitsvertrag - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

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Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Altersteilzeitvertrag mit Bezugnahme auf einen Tarifvertrag...

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

€ 9,90

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der nicht - wie ein befristeter Arbeitsvertrag - automatisch nach Ablauf einer vereinbarten Beschäftigungszeit - maximal nach 2 Jahren - endet, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann.

 

Die Mustervorlage dient der unbefristeten Beschäftigung von Teilzeitkräften, wie z.B. Halbtagskräften, sowie von Aushilfen.

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für Praktikanten, die Sie individuell anpassen können...

 

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Artikel zum Thema: Arbeitsvertrag
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11.07.2010
06:07

Klauseln im Arbeitsvertrag – Abtretung von Ansprüchen

In nahezu jeder Woche werden neue Urteile zu Klauseln in LexikonArbeitsverträgen gefällt. Viele Klauseln wurden durch die Gerichte für unwirksam erklärt. Ist eine Klausel nicht wirksam, gilt die gesetzliche Regelung.

In diesem Blog lesen Sie alles unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zum Thema: Abtretung von Ansprüchen

 

 
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10.07.2010
06:29

Berufsausbildung und Unterschiede zum Arbeitsverhältnis

Häufig werden Auszubildende wie „normale“ Arbeitnehmer eingesetzt. Nach § 10 Abs. 2 des BerufsbildungsgesetzBerufsbildungsgesetzes gelten aber nur die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften, soweit sich aus dem Berufsbildungsgesetz nichts anderes ergibt. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen dem Ausbildungsverhältnis und dem Arbeitsverhältnis.

 
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07.07.2010
09:56

Krankenkassen bald pleite – Das sind Ihre Rechte

Sie dürfen im Falle der Insolvenz einer Krankenkasse zu einer anderen Kasse wechseln.

Dieses Recht steht Ihnen übrigens stets auch ohne eine Insolvenz zu.

Wechseln Sie außerhalb der Insolvenz Ihre Krankenkasse, sind Sie grundsätzlich für mindestens 18 Monate an eine neue Kasse gebunden. Die Kündigung ist nach diesen 18 Monaten jederzeit möglich und wird mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.

 
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05.07.2010
06:23

Prozessarbeitsverhältnis – was ist das?

Haben Sie schon einmal den Begriff Prozessarbeitsverhältnis gehört?

In diesen Fällen wird Ihnen ein Prozessarbeitsverhältnis angeboten: Stellen Sie sich vor, Sie erhalten heute eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zum 15. August 2010. Gegen die Kündigung legen Sie vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage ein. Dieses bestimmt den Gütetermin auf den 18. August 2010. In diesem Termin einigen Sie sich nicht mit Ihrem Arbeitgeber und das Gericht beraumt für den 11. Januar 2011 den Kammertermin an. Dann wird endgültig in der I. Instanz darüber entschieden, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Ihren Lohn wird Ihr Arbeitgeber jedoch allenfalls bis zum 15. August 2010 zahlen. Aus seiner Sicht endet dann das Arbeitsverhältnis (zunächst).

 
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30.06.2010
09:44

Hilft uns Leiharbeit weiter?

Waren Sie schon einmal als Leiharbeitnehmer tätig? Dann kennen Sie die Probleme zur genüge:

  • schlechte Bezahlung,
  • verschiedene Einsatzorte mit teilweise weiten Fahrtstrecken,
  • Mobbing durch die vorhandene Belegschaft
  • und vieles mehr.
 
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