Arbeitsvertrag - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

€ 9,90

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Altersteilzeitvertrag mit Bezugnahme auf einen Tarifvertrag...

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

€ 9,90

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der nicht - wie ein befristeter Arbeitsvertrag - automatisch nach Ablauf einer vereinbarten Beschäftigungszeit - maximal nach 2 Jahren - endet, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann.

 

Die Mustervorlage dient der unbefristeten Beschäftigung von Teilzeitkräften, wie z.B. Halbtagskräften, sowie von Aushilfen.

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für Praktikanten, die Sie individuell anpassen können...

 

€ 9,90

Artikel zum Thema: Arbeitsvertrag
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09.06.2010
06:18

Viele befristete Arbeitsverträge ungültig?

Viele Arbeitnehmer werden lediglich befristet eingestellt. Eine rein kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser 2 Jahre ist die höchstens 3-malige Verlängerung möglich.

Anders sieht es bei Befristungen aus, die durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sind. Gerade im öffentlichen Dienst, bei Verwaltungen, Ämtern und Gerichten, wird von dieser Befristungsmöglichkeit häufig Gebrauch gemacht. So berichtete mir erst kürzlich eine ehemalige Mitarbeiterin, dass sie seit 11 Jahren ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitsgericht als Sekretärin hatte und dies nun ausgelaufen sei.

 
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09.06.2010
06:08

Arbeitsverträge - Teil 13: Beschäftigung als Student

Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag geregelt. Egal, ob mündlich oder schriftlich: Lesen Sie hier das Wichtigste zu Arbeitsverträgen, damit Sie im Streitfall auf der sicheren Seite sind.

Heute: Studenten-Arbeitsverhältnisse

 
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08.06.2010
06:52

Arbeitsverträge - Teil 12: Schüler-Arbeitsverhältnisse

Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag geregelt. Egal, ob mündlich oder schriftlich: Lesen Sie hier das Wichtigste zu Arbeitsverträgen, damit Sie im Streitfall auf der sicheren Seite sind.

Heute: Schüler-Arbeitsverhältnisse

 
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07.06.2010
06:22

Arbeitsverträge - Teil 11: Kurzfristige Beschäftigungen

Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag geregelt. Egal, ob mündlich oder schriftlich: Lesen Sie hier das Wichtigste zu Arbeitsverträgen, damit Sie im Streitfall auf der sicheren Seite sind.

Heute: Kurzfristige Beschäftigungen

 
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06.06.2010
06:14

Personalgespräch – müssen Sie teilnehmen?

Kennen Sie das? Sie werden zu einem Personalgespräch eingeladen. Arbeitgeber mit schlechten Führungsqualitäten teilen dieses lapidar mit, ohne Ihnen den weiteren Inhalt bekannt zu geben. Sie sagen Ihnen also nicht, was besprochen werden soll und Sie gehen von da an mit einem unguten Gefühl zur Arbeit und erst recht mit einem unguten Gefühl zu dem Gespräch.

 
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