Arbeitsvertrag - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

€ 9,90

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Altersteilzeitvertrag mit Bezugnahme auf einen Tarifvertrag...

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Mustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...

€ 9,90

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Mustervorlage: unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der nicht - wie ein befristeter Arbeitsvertrag - automatisch nach Ablauf einer vereinbarten Beschäftigungszeit - maximal nach 2 Jahren - endet, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann.

 

Die Mustervorlage dient der unbefristeten Beschäftigung von Teilzeitkräften, wie z.B. Halbtagskräften, sowie von Aushilfen.

€ 9,90

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Mustervorlage: Arbeitsvertrag Praktikanten

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für Praktikanten, die Sie individuell anpassen können...

 

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Artikel zum Thema: Arbeitsvertrag
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04.02.2011
06:29

Der Unterschied zwischen behinderten und schwerbehinderten Menschen

Wir können froh sein, wenn uns keine Behinderung trifft. Das ist jedoch schon bei weitem nicht mehr die Regel. Menschen mit Behinderungen, unabhängig davon, ob sie schwerbehindert sind oder nicht, können sich bei Diskriminierungen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen.

 
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21.01.2011
06:54

Antrag auf Teilzeitarbeit nur am Vormittag – Das ist grundsätzlich möglich!

Sind Sie bei einem Arbeitgeber tätig, der in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, haben Sie einen Anspruch auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit. Sie können also von Vollzeit in Teilzeit gehen. Einen solchen Verringerungswunsch müssen Sie spätestens 3 Monate vor dem Beginn geltend machen.

 
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13.01.2011
06:53

Befristeter Arbeitsvertrag und Grundwehrdienst – werden die 6 Monate hinten drangehängt?

Ob das wohl die letzte Frage zum Grundwehrdienst ist, die mich arbeitsrechtlich ereilt? Die Wehrpflicht wurde in Deutschland am 21. Juli 1956 eingeführt. Nun wurde sie jedoch aktuell ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt.

 
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12.01.2011
07:03

Glühweinbude will Arbeitnehmer nicht beschäftigen – So ist die Rechtslage

Kaum sind die Weihnachtsmärkte zu Ende, gehen die Streitigkeiten weiter. Aktuell war ein Arbeitnehmer an einer Glühweinbude während des Weihnachtsmarktes beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht nicht und er sollte pro Stunde 10 € erhalten.

 
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Ende der Befristung - Und jetzt kommt die Krankheit

Eine Mandantin ist bis zum 28. Februar befristet eingestellt. Nun hat sie gleich zu Beginn dieses Jahres eine Mitteilung erhalten, dass ihr Arbeitsverhältnis verlängert wird und unbefristet fortbestehen soll.

 
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