Artikel zum Thema: Arbeitszeit
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Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten
Haben Sie in Ihrem Arbeitsvertrag auch eine solche Klausel: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Diese oder ähnliche Formulierungen finden sich in vielen Arbeitsverträgen – und immer wieder gibt es darüber Streit.
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Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit
Sie haben als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Verringerung Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dies ergibt sich aus § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Wichtig ist dabei, dass in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt werden und dass Sie mindestens 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber bereits beschäftigt sind. Soweit so gut. Aber wie ist es andersherum? Haben Sie auch einen Anspruch auf die Verlängerung der Arbeitszeit?
Nein! Das geht nicht so einfach. Deshalb sollten sich Teilzeitkräfte bei dem Wunsch zur Verringerung der Arbeitszeit unbedingt genau überlegen, wie es in ein paar Jahren weitergehen soll. Ohne Weiteres nämlich kann eine Erhöhung der Arbeitszeit nicht verlangt werden.
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Teilzeitkraft soll nachmittags arbeiten
Viele Mütter und Väter können nur vormittags arbeiten. Nachmittags haben sie die Kinder von der Schule oder dem Kindergarten abzuholen. Kann nun ein Arbeitgeber die Vormittagsstunden auf den Nachmittag verlegen? Immer wieder versuchen Arbeitgeber auf diese Art und Weise Arbeitnehmer „los zu werden“.
Das sind Ihre Rechte:
Zunächst schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, ob dort die exakte Lage Ihrer Arbeitszeit festgeschrieben ist. Steht dort beispielsweise, dass Sie montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber daran gebunden. Eine einseitige Änderung ist dann nicht möglich.
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Lesen von Firmenunterlagen in der Freizeit
Ist das rechtens? Sie sollen in Ihrer Freizeit arbeiten?
Soeben komme ich vom Arbeitsgericht zurück. Ein Kollege berichtete mir vom folgendem Fall: Ein Arbeitnehmer arbeitet in einem Callcenter. Während der eigentlichen Arbeitszeit muss er telefonieren, Pausen werden faktisch nicht gewährt. Die Arbeitnehmer sollen dann Pause machen, wenn sie dafür Zeit finden. Bisher war es so, dass Arbeitsanweisungen, Informationen und Neuerungen nach Dienstschluss gelesen werden mussten. Dafür wurden dann auch „Überstunden“ gutgeschrieben. Dieses ist nunmehr gestrichen worden und es wird verlangt, dass die Unterlagen zu Hause in der Freizeit gelesen werden. Was meinen Sie, ist das rechtens?
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Klagen Sie doch einmal gegen einen Streik !
Auch als erfahrener Arbeitsrechtler muss ich gelegentlich mit dem Kopf schütteln, wenn ich lese, mit welchen Fällen sich Arbeitsgerichte auseinandersetzen müssen. So auch wie in diesem Fall, in dem das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm über die Kosten des Verfahrens durch einen Beschluss vom 29.10.2009, Az.: SaGa 22/09, zu entscheiden hatte.
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