Artikel zum Thema: Arbeitszeit
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Arbeitszeiten durch Arbeitgeber verlegt – so geht es nun wirklich nicht
Stellen Sie sich vor: Gestern erfuhr ich von einem Kollegen, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Arbeitszeiten zugewiesen hat, die mit den normalen Schichten nicht übereinstimmen. Er muss jetzt alleine arbeiten!
Ich habe den Kollegen gleich auf das Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.06.2006, Az.: 8 Sa 26/09, hingewiesen.
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Nacharbeit gefordert - das müssen Sie nicht!
Freitag kurz vor dem Wochenende rief mich eine Mandantin an. Sie teilte mir mit, dass sie mit ihrem Chef Probleme habe. Sie hatte Anfang November 2009 einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31. Januar geschlossen. In den letzten Januartagen hatte ihr Chef jedoch keine Arbeit für sie. Trotzdem hat sie den vollen Lohn erhalten. Der Arbeitsvertrag wurde dann nicht verlängert, tatsächlich jedoch wurde weiter gearbeitet. Die Mandantin hat noch bis Freitag, also den vollen Monat Februar, gearbeitet und wollte nun am morgigen Montag einen neuen Job beginnen. Dann kam allerdings ihr Chef zu ihr und meinte, dass sie ja noch jede Menge Minusstunden aus Januar hätte, die sie im März noch abarbeiten soll. Nun fragte sie mich, was richtig ist.
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Überstunden am Samstag - das muss nicht sein!
Der Samstag gehört der Familie. Das war einmal. Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine aktuelle Auswertung zur Samstagsarbeit vorgenommen. 45 % der Arbeitnehmer gehen hin und wieder samstags arbeiten. Das sind immerhin fast 14,8 Millionen Arbeitnehmer. Im Jahr 1991 waren es nur 33 % und damit ca. 11 Millionen weniger.
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Arbeitgeber manipuliert Stempeluhr – So gehen Sie jetzt vor
Frage: Wir haben in unserem Betrieb eine Stempeluhr. Wenn ich mir die Ausdrucke anschaue, stimmen die Zeiten mit meinen tatsächlichen Arbeitszeiten aber nicht überein. Wir wissen auch, dass eine Kollegin die Anfangszeiten und auch die Feierabendzeiten für den Arbeitgeber ändert, wenn sie über die eigentliche Arbeitszeit hinaus gehen. Ist das strafbar?
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Pinkelpausen und Toilettenbesuche vor Gericht – so geht es nicht!
Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung. So entschied es das Arbeitsgericht Köln am 21.01.2010, Az.: 6 Ca 3846/09.
Was war denn da los?
Ein Rechtsanwalt war seit August 2008 bei einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei angestellt. Der Arbeitgeber, ebenfalls Rechtsanwalt, schrieb minutiös auf, wann der angestellte Rechtsanwalt im Zeitraum vom 08. Mai bis zum 26. Mai 2009 auf die Toilette gegangen ist.
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