Artikel zum Thema: Zeugnis
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Gefälschtes Arbeitszeugnis – Schadenersatz für den Arbeitgeber?
Ein Arbeitnehmer hatte sein Arbeitszeugnis gefälscht. Er hatte sich selbst zum Diplom-Ingenieur gemacht, obwohl er tatsächlich diese Qualifikation nicht hatte. Als er mit dem Zeugnis eingestellt wurde, merkte die Arbeitgeberin jedoch schnell, dass etwas nicht stimmte. Sie hielt die Arbeitsleistungen für mangelhaft.
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Zeugnis bei der Post verloren gegangen – das sind Ihre Rechte!
Am Ende eines Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich stets ein Zeugnis ausstellen lassen. Verlangen Sie ein qualifiziertes Zeugnis, das erstreckt sich auch auf eine Führungsbeurteilung und eine Leistungsbeurteilung.
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Gefälschtes Zeugnis – Was kann hier passieren?
Angeblich soll nahezu die Hälfte aller Zeugnisse gefälscht sein. Das geht mit den heutigen technischen Mitteln ja auch recht einfach. Hinzukommt noch, dass sich kaum ein Arbeitgeber das Originalzeugnis vorlegen lässt, sondern sich im Regelfall mit Kopien oder PDFs begnügt.
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Wer muss ein Zeugnis unterschreiben?
Zeugnisstreitigkeiten füllen viele Gerichtsakten. Nun ist eine weitere Entscheidung hinzugekommen. Das Arbeitsgericht München hat sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, wer ein Zeugnis unterschreiben muss (Beschluss vom 18.08.2010, Az.: 21 Ca 12890/09).
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Wie Arbeitgeber schlechte Leistungen im Zeugnis ausdrücken
Sie haben als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt. So steht es in § 109 der Gewerbeordnung. Ein solches Zeugnis müssen Sie allerdings verlangen.
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