Artikel zum Thema: Zeugnis
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DIN-Normen für Arbeitszeugnisse – Gibt es so etwas?
Deutschland ist das Land der Gesetze und Normen. Für fast alles gibt es Vorschriften und festgelegte Regeln. DIN-Normen für Arbeitszeugnisse existieren bislang allerdings nicht.
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Wie lange kann ich gegen ein Arbeitszeugnis vorgehen?
Über Arbeitszeugnisse gibt es immer wieder Streit. Entweder stellen Arbeitgeber zu schlechte Zeugnisse aus oder sie weigern sich, überhaupt ein Zeugnis zu erteilen. Im einen Fall geht es also um einen Berichtigungsanspruch und im anderen Fall um einen Erteilungsanspruch.
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Zwischenzeugnis und Endzeugnis – Benotung beibehalten?
Kann ein Arbeitgeber von Zwischenzeugnissen einfach abweichen?
Das ist geschehen: Eine Arbeitnehmerin war seit 10 Jahren bei einem Arbeitgeber angestellt. Von dieser Firma hat Sie 3 Zwischenzeugnisse, alle mit der Note „sehr gut“ bis „gut“, erhalten. Nun ist ihr gekündigt worden. Zwischen dem Zeitraum des letzten Zwischenzeugnisses und dem jetzigen Endzeugnis war sie arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitgeber hat das Endzeugnis nur mit der Note „befriedigend“ ausgestellt. Ist das richtig?
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Falsche interne Beurteilung – das ist die Rechtslage
Frage: In unserem Unternehmen gibt es firmeninterne Beurteilungen. Ich mache meinen Job vernünftig und mache ständig Überstunden. Nun hat mir unser neuer Geschäftsführer, der mich gar nicht kennt, eine schlechte Beurteilung gegeben. Er sagte: Wer Überstunden macht, organisiert sich nur falsch. Nun will er, dass ich die Beurteilung unterschreibe. Darf ich mich weigern? Wie geht es dann weiter, wenn ich nicht unterschreibe? Welche Handhabe hätte mein Geschäftsführer? Einen Betriebsrat gibt es leider bei uns nicht, an den ich mich wenden könnte, obwohl bei uns fast 40 Leute beschäftigt sind.
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Zeugnis - Wehren Sie sich gegen unverschämte Formulierungen
Seit dieser Woche ist ein Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.04.2009, Az.: 2 Ca 1502/08, rechtskräftig. Eine Arbeitnehmerin hat sich erfolgreich gegen eine Zeugnisformulierung gewährt.
Das war geschehen: Eine Arbeitnehmerin war von Juli bis Dezember 2008 bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Im Anschluss an die Beschäftigung erhielt sie ein Zeugnis mit folgender Bemerkung: „Gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber von Frau … hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der von ihr für uns geleisteten Arbeit zur Verfügung.“
Die Arbeitnehmerin wollte sich das nicht gefallen lassen.
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