Artikel zum Thema: Zeugnis
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Arbeitszeugnisse Teil 4 – Der Aufbau für ein Zeugnis und ein Muster für ein ausreichendes Zeugnis
Ein Zeugnis sollte mindestens folgendermaßen aufgebaut sein:
1. Die Aufzählung der Tätigkeiten
Nachdem Ihr Name und Ihre Beschäftigungszeiten genannt werden, sollten Ihre Tätigkeiten genau und ausführlich beschrieben werden. Denken Sie stets daran, dass Ihr Zeugnis vollständig sein muss.
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Arbeitszeugnisse Teil 3 – Die Formalien eines Zeugnisses und ein Muster für ein befriedigendes Zeugnis
Ein Zeugnis müssen Sie immer schriftlich bekommen. Ihr Chef muss es auf sauberem Geschäftspapiere ohne Ausfüllung des Anschriftenfeld erstellen.
Das Geburtsdatum und die Adresse werden nur aufgenommen, wenn Sie es verlangen.
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Arbeitszeugnisse Teil 2 – Die Zeugnisarten und ein Muster für ein gutes Zeugnis
Sie haben Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. In diesem Zeugnis steht nur Ihr Name und die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Geburtsdatum und Anschrift dürfen nur aufgenommen werden, wenn Sie damit einverstanden sind.
Beispiel:
„Herr Atze Arbeiter war vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2009 als Mitarbeiter in der Versandabteilung bei uns tätig.“
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Arbeitszeugnisse Teil 1 – Der Anspruch auf ein Zeugnis und ein Muster für ein sehr gutes Zeugnis
Jeder Arbeitnehmer, also auch Aushilfen, haben nach § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung einen Anspruch auf ein Zeugnis. Wie bei vielen anderen Ansprüchen wird aber vorausgesetzt, dass Sie Ihren Arbeitgeber zur Zeugniserteilung auffordern.
Ähnliches gilt bei Ihren Auszubildenden. Nach § 16 Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis zu erhalten. Dieses Zeugnis beinhaltet Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung.
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Rechtssichere Tipps für ein Arbeitszeugnis
„Finanzkrise: Bekommen diese geldgierigen Manager für Ihre schlechten Leistungen eigentlich ein Zeugnis?“, so fragte mich ein Betriebsrat, in dessen Unternehmen Kurzarbeit ansteht.
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