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Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

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Artikel zum Thema: Aufhebungsvertrag
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22.11.2011
06:28

Aufhebungsvertrag: Was geschieht, wenn die Abfindung nicht gezahlt wird?

Das wünscht sich kein Arbeitnehmer: Sie schließen einen Aufhebungsvertrag und vereinbaren eine Abfindungszahlung. Dann wird diese Abfindung vom Arbeitgeber nicht gezahlt. Was nun?

 

 
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01.05.2010
06:54

Anfechtung eines Aufhebungsvertrags nicht immer möglich

Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Anfechtung? Das ist nicht ganz einfach zu erklären: Mit einer Kündigung beenden Sie beispielsweise Ihr Arbeitsverhältnis. Anfechten können Sie von Ihnen abgegebene Äußerungen und andere Willenserklärungen. Haben Sie beispielsweise einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen und sind dabei bedroht worden, können Sie den Abschluss dieses Vertrags anfechten. Soweit so gut.

 
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04.03.2010
11:14

Älteren Arbeitnehmern muss kein Aufhebungsvertrag angeboten werden - ist das richtig?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich wieder einmal mit einem Fall der Altersdiskriminierung beschäftigt (Urteil vom 25.02.2010, Az.: 6 AZR 911/08).

Das war geschehen: Ein 1949 geborener Arbeitnehmer war seit 1971 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Jahr 2006 teilte die Arbeitgeberin mit, dass Arbeitnehmer der Jahrgänge 1952 und jünger gegen Zahlung einer Abfindung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden können. Dieses war allerdings noch kein konkretes Angebot, da die Arbeitgeberin sich vorbehalten hatte, einzelne Ausscheidungsangebote abzulehnen.

 
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26.01.2010
06:17

Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Frage: „Hallo, ich bin bis Ende April d. J. in Elternzeit. Von meinem Arbeitgeber wurde mir heute ein Aufhebungsvertrag angeboten, mit Zahlung einer Abfindung in Höhe von 6 ganzen Monatsgehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, den Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass weder eine Sperrfrist, noch eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld erfolgen würde? Ich habe gelesen, dass man auf jeden Fall die Kündigungsfristen einhalten muss. Würde das in meinem Fall bedeuten, dass der Aufhebungsvertrag erst zu Ende Mai geschlossen werden kann? Dann wäre ich ja im Mai theoretisch noch angestellt, oder?“

 

 
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Aufhebungsvertrag und Sperrfrist

Frage: „Ich habe meinen Dienstvertrag Mitte Oktober mit einer Kündigungsfrist von 5 Monaten gekündigt. Da ich eine neue Stelle habe, möchte ich gerne einen Aufhebungsvertrag schließen, damit ich die neue Stelle so schnell wie möglich antreten kann. Einen solchen Vertrag habe ich von meinem Arbeitgeber auch im Entwurf erhalten mit Austrittdatum zum 31.12.2009. Ich habe den Aufhebungsvertrag aber noch nicht unterschrieben. Einen schriftlichen Vertrag des neuen Arbeitsgebers habe ich auch noch nicht bekommen. Jetzt mein Problem: Seit Anfang November bin ich krank geschrieben. Nun teilte mein neuer Arbeitgeber mir mit, dass er mich erst dann einstellen werde, wenn ich wieder gesund bin. Bin ich also zum 1. Januar 2010 nicht gesund, habe ich keinen Job.“

„Was soll ich jetzt tun? Soll ich den Aufhebungsvertrag trotzdem unterschreiben um die volle Kündigungsfrist auszunutzen oder kann ich von meinem neuen Arbeitgeber einen Vorvertrag oder Ähnliches verlangen? Gibt es einige Tipps?“

 
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