Artikel zum Thema: Ausbildung
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Weniger Lehrberufe
Die meisten Ausbildungsverträge werden am 01. August begonnen haben. Die Auswahl der einzelnen Lehrberufe wird aber kleiner. Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung mitteilte, gab es im Jahr 1971 noch 606 Ausbildungsberufe, während es im Jahr 2010 lediglich noch 350 Ausbildungsberufe waren. Schuld sei die Automatisierung, die viele Fertigkeiten überflüssig mache.
Ein Trost: Die Zahl der dualen Studiengänge wird immer beliebter.
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Anlernverträge sind unwirksam
Ein Malermeister hatte mit einer Arbeitnehmerin einen „Anlernvertrag“ geschlossen. Nach-dem es mit der Arbeitnehmerin nicht zum Abschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses im Maler- und Lackiererhandwerk gekommen war, hatte er ihr einen solchen „Anlernvertrag“ angeboten. Die vereinbarte Vergütung lag deutlich hinter der für Arbeitnehmer üblichen Mindestvergütung
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Ausbildungsvergütung – nicht unter 40 %
Dann schauen Sie sich einmal das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, Az.: 2 Sa 301/08 vom 29.04.2009, an.
Das war geschehen: Eine Auszubildende war in einem Krankenhaus beschäftigt. Auf das Ausbildungsverhältnis fanden keine Tarifverträge Anwendung. Sie erhielt deshalb lediglich eine sehr geringe Vergütung. Diese Vergütung lag 40 % unterhalb der sonst üblichen tariflichen Vergütung.
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Wie kommt man aus einer Weiterbildungsvereinbarung?
Die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern wird immer wichtiger. Veränderte Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe führen dazu, dass nichts beim Alten bleibt. Deshalb bieten immer mehr Arbeitgeber Weiterbildungsmaßnahmen an. Um Ihre guten Arbeitnehmer zu fördern und um sie zu binden, übernehmen sie häufig auch die Kosten von Fortbildungsveranstaltungen. Damit sie aber von dem Wissen Ihrer Arbeitnehmer profitieren, sichern Sie sich durch eine Rückzahlungsklausel ab.
Ziel: Der Arbeitnehmer muss einen Teil der Fortbildungskosten zurückzahlen, wenn er in der nächsten Zeit kündigt.
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Ausbildungsvereinbarung
Eine Auszubildende sollte eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag unterschreiben. Danach sollte sie für 3 Monate unter Anrechnung ihrer Resturlaubstage unentgeltlich freigestellt werden. Im Gegenzug hatte sie die Verpflichtung, an einer von der Handwerkskammer durchgeführten überbetrieblichen Fortbildung zur Prüfungsvorbereitung teilzunehmen. Nun wollte sie wissen, ob dies so in Ordnung ist.
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