Artikel zum Thema: Betriebsrat
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Verlängerung der Elternzeit

Personalräte und Betriebsräte aufgepasst: Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts ermöglicht die Verlängerung der Elternzeit (Urteil vom 18.10.2011, Az.: 9 AZR 315/10).

 
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11.10.2011
06:32

Feuerwehrleute haben Anspruch auf vollen Freizeitausgleich

Der Paukenschlag für alle Personal- und Betriebsräte – und vor allem für alle Feuerwehrleute!

Mehrere Feuerwehrbeamte waren bei der Berufsfeuerwehr in Bielefeld tätig. Sie haben über mehrere Jahre regelmäßig 23 Stunden Volldienst und 31 Stunden Bereitschaftsdienst geleistet, insgesamt also 54 Stunden pro Woche.

 
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30.09.2011
13:09

Wann Sie als Betriebsrat Anspruch auf eine Schulung haben – und wann nicht

Am 20.09.2011 hat das Arbeitsgericht Essen einen Beschluss veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, welche Schulungen Ihnen der Arbeitgeber bezahlen muss, und welche nicht.

Im zugrundeliegenden Fall hatte es der Arbeitgeber abgelehnt, ein Betriebsratsmitglied für eine viertägige Schulung zum Thema „Burnout im Unternehmen – der Betriebsrat als Berater“ freizustellen. Auch die Schulungskosten wollte er nicht übernehmen. Zur Begründung hatte der Arbeitgeber unter anderem darauf hingewiesen, dass es bereits eine Beratungs-Hotline für Mitarbeiter mit Burnout-Problemen gehe. Der Betriebsrat klagte gegen die Ablehnung durch den Arbeitgeber – und gewann (Beschluss vom 30. Juni 2011, AZ: 3 BV 29/11).

Die Entscheidung:
Der Arbeitgeber hat die Kostenübernahme zu Unrecht abgelehnt. Denn: Die Auseinandersetzung mit dem Thema Burnout fällt in Ihren Aufgabenbereich als Betriebsrat. Zudem wird im konkreten Fall  das Betriebsratsmitglied regelmäßig von Beschäftigten auf Überlastungssituationen angesprochen, mit denen sich dann der Betriebsrat auseinandersetzen muss. Und die vom Arbeitgeber eingerichtete telefonische Beratung kann keine Betriebsratsschulung ersetzen.

Die Konsequenzen aus Betriebsrats-Sicht:
Nach § 37 Absatz 6 BetrVG haben Sie als Betriebsrat einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für erforderliche Schulungsveranstaltungen. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt nicht nur die Teilnahme an solchen Veranstaltungen, für die Sie als Betriebsratsmitglied freizustellen sind. Er trägt auch die Kosten für die Reise-, Übernachtungs- und Seminarkosten nach § 40 Absatz 1 BetrVG - und zahlt zudem die Vergütung weiter.

 
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15.09.2011
06:21

Der hessische Dienstspind – wie groß muss der Schrank sein?

Wissen Sie überhaupt was ein Dienstspind ist? Es handelt sich hierbei um einen Schrank, in den Arbeitnehmer ihre Kleidung hängen können. Und in Hessen reicht hierbei ein Spind von 1,75 m Höhe, 1 m Breite und 0,46 m Tiefe aus, um die Dienstkleidung eines Ordnungspolizisten ordnungsgemäß zu bewahren. So heißt es ausdrücklich im Amtsdeutsch des LAG Hessen, Urteil vom 31.05.2011, Az.: 19 Sa 1753/10.

 
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12.09.2011
06:43

Berufskrankheit: Muss der Arbeitgeber Auskunft geben?

Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht alles fragen. Nach einer Schwerbehinderung beispielsweise dürfen Sie nicht gefragt werden. Wie ist es aber umgekehrt? Welche Informationen dürfen Sie als Beschäftigter von Ihrem Arbeitgeber verlangen?

 
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