Artikel zum Thema: Bewerbung / Einstellung
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Einstellung und Krankheit und Entgeltfortzahlung für Aushilfen

Soeben habe ich den neusten Kommentar von 6.27 Uhr von „meise 457“ gelesen. Ich möchte diese Frage auch an Sie richten, deshalb hier die Schilderung des Lesers:

Frage: „Ich arbeite schon jahrelang auf der 100€ Basis (Hartz IV) bei einer Reinigungsfirma. Es gab nie Beanstandungen. Es besteht darüber ein Vertrag. Ab 01.07.09 war eine Festeinstellung geplant. Der geringfügige AV sollte in einen Vollvertrag geändert werden.
Ab 27.06.09 erkrankte ich (Sommergrippe). Der Chef der Firma hat den Vertrag nicht unterzeichnet aufgrund meiner Erkrankung. Nach Gesundschreibung könnte ich aber die 100€ Basis fortsetzen. Ist das von Seiten der Fa. ok?“

Was meinen Sie? Sicherlich keine leichte Antwort, vor allem, weil auch genaue Detailkenntnisse des Sachverhalts fehlen.

 
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08.07.2009
07:50

Bewerbung und Einstellung - Das Fragerecht des Arbeitgebers Teil 2

Gestern hatte ich Ihnen von freien Stellen, die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind, berichtet. Haben Sie versucht, sich dort zu bewerben? Teilen Sie uns Ihre Erlebnisse mit!

Und nun Teil 2 der wichtigsten Fragen, die Ihnen im Bewerbungsgespräch begegnen können:

 
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07.07.2009
10:37

Bewerbung und Einstellung - Das Fragerecht des Arbeitgebers Teil 1

Soeben bekomme ich die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit auf den Tisch. Danach waren im Juni 2009 immerhin 931.800 Personen länger als 1 Jahr arbeitslos gemeldet und damit langzeitarbeitslos. Das waren aber 14,7% weniger als im Juni 2008. Auch interessant sind folgende Zahlen: Weiterhin werden Fachkräfte gesucht. Auf Platz 1 der stärksten nachgefragten Qualifikationen stehen Verkäufer mit 22.000 gemeldeten Stellen, die gleiche Anzahl an Stellen ist offen für Altenpfleger, Sozialarbeiter und Erzieher, sowie 20.000 Stellen für Krankenschwestern, Sprechstundenhilfen und Masseure.

 
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29.05.2009
13:50

Keine Diskriminierung im Mädcheninternat

Gestern musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut mit einer Diskriminierungsklage beschäftigen (Urteil vom 28.05.2009, Az.: 8 AZR 536/08).

In diesem Fall hatte der klagende Arbeitnehmer aber schlechte Karten. Das BAG hat seine Klage abgewiesen.

 
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