Artikel zum Thema: Krankheit
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12.08.2010
06:42

Kündigung nach Organspende

Spenden Sie keine Organe! Das könnte zu einer Kündigung führen!

Das Arbeitsgericht Kassel hat in einem Kündigungsrechtsstreit einen Abfindungsvergleich vorgeschlagen.

Das war geschehen: Eine 43-jährige Frau hatte Ihrem schwer kranken Lebensgefährten eine Niere gespendet. Ihrem Arbeitgeber hatte Sie mitgeteilt, dass sie wegen der anschließenden Rehabilitation etwa 4 Wochen nicht zur Arbeit kommen könne.

Das Unternehmen meinte, es sei viel zu kurzfristig informiert worden. Daher kündigte es der Arbeitnehmerin fristlos.

 
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29.07.2010
06:38

Urlaub genehmigt und Kind wird krank – was nun?

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie haben Urlaub beantragt und dieser wurde Ihnen auch gewährt. Dann wollen Sie gerade in den Urlaub starten und was passiert? Ihr Kind erkrankt und der Urlaub fällt ins Wasser. Eigentlich schon schlimm genug. Wenn Sie selber erkranken, muss Ihnen der Urlaub von Ihrem Arbeitgeber nachgewährt werden.

 
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25.06.2010
08:25

Vorsicht bei vorgetäuschten Erkrankungen – Sie trifft eine gesteigerte Beweislast

Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 08.02.2010, Az.: 16 Sa 890/09, folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

 
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22.06.2010
06:52

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Teil 5 – allgemeines gesundheitsgefährdetes Verhalten

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach § 3 erhält ein Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu 6 Wochen, sein Entgelt weiter. Voraussetzung ist aber, dass ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Sie über verschiedene Fälle informieren, in denen Sie unter Umständen keinen Anspruch haben. Damit Sie im Vorfeld wissen, was Sie besser nicht tun sollten.

Heute: allgemeines gesundheitsgefährdetes Verhalten

 
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Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Teil 3 – Arbeitsunfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach § 3 erhält ein Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu 6 Wochen, sein Entgelt weiter. Voraussetzung ist aber, dass ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Sie über verschiedene Fälle informieren, in denen Sie unter Umständen keinen Anspruch haben. Damit Sie im Vorfeld wissen, was Sie besser nicht tun sollten.

Heute: der Arbeitsunfall

 
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