Artikel zum Thema: Krankheit
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06.05.2010
07:05

Krankmeldung nicht erhalten – kein Geld

Ein Arbeitnehmer war arbeitsunfähig erkrankt. Wie es das Gesetz vorsieht, hat er am 4. Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den sogenannten „Gelben Schein“, bei seinem Arbeitgeber abgegeben. Insgesamt war er 3 Wochen erkrankt.

Als er nunmehr seine letzte Lohnabrechnung für den Monat April erhalten hat, kam die böse Überraschung: Für die 3 Wochen hat der Arbeitgeber ihm kein Geld gezahlt. Auf die Frage, warum eine Zahlung unterblieben sei, wurde behauptet, dass der „Gelbe Schein“ nicht vorliege. Er sei nicht angekommen. Darf der Arbeitgeber das?

 
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Krankmeldung trotz Krankengeldbezug

Ein Arbeitnehmer erhält bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von seinem Arbeitgeber. Während dieser Zeit hat er spätestens am 4. Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den „Gelben Schein“ vorzulegen.

Nach Ablauf dieser 6 Wochen zahlt im Regelfall die Krankenkasse das Krankengeld. Die Ärzte stellen nun auch keinen „Gelben Schein“ mehr aus. Trotzdem verlangen viele Arbeitgeber noch immer den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeitszeit. Ist das rechtens? Und wie muss ein Arbeitnehmer nun vorgehen?

 
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28.04.2010
14:21

Personalgespräche während Krankheit

Immer wieder versuchen Arbeitgeber Krankheiten Ihrer Mitarbeiter durch Personalgespräche „zu überwinden“: Sie sind krankgeschrieben und Ihr Arbeitgeber meldet sich bei Ihnen und möchte ein Personalgespräch führen. Häufig wird dieses auch als Krankenrückkehrgespräch bezeichnet.

 
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25.04.2010
06:15

Der Arbeitgeber verlangt ärztliche Untersuchung – das sind Ihre Rechte

Viele Arbeitgeber werden immer rigoroser. Jetzt habe ich von einem Fall gelesen, in dem eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig krank geschrieben war. Ihr Arbeitgeber zweifelte aber an der Richtigkeit der Krankschreibung und verlangte, dass Sie seinen Arzt konsultieren und sich untersuchen lassen sollte. Und dies bitte auch auf ihre Kosten. Als sie sich weigerte, hat sie eine Kündigung erhalten.

 
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25.04.2010
06:05

Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Wieder einmal ein spannender Fall: Ein Arbeitnehmer war arbeitsunfähig erkrankt. Die Arbeitsunfähigkeit sollte bis zum vergangenen Sonntag andauern. Am Freitag rief der Arbeitnehmer seinen Chef an und teilte mit, dass er am Montag wieder zur Arbeit erscheinen werde. Am Sonntag gegen Abend kündigte er dann telefonisch an, er komme doch nicht und würde sich länger krank schreiben lassen. Der Chef hat daraufhin zornig eine Abmahnung erteilt. Was denken Sie? Ist dies richtig gewesen?

 
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