Artikel zum Thema: Krankheit
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Urlaubsanspruch und Krankheit – wieder einmal
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss über einen neuen Fall zum Thema Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit entscheiden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat mit Beschluss vom 15.04.2010, Az.: 16 Sa 1176/09 entschieden, dass es den EuGH in einer Zweifelsfrage entscheiden lassen will.
Der EuGH hatte zu Beginn 2009 bereits geurteilt, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch behält, wenn er ihn wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte.
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – verspätete Vorlage führt zur Kündigung
Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer nach dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Gelben Schein“.
Ihr Arbeitgeber kann aber auch verlangen, dass ihm diese Bescheinigung vorher vorgelegt wird.
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Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 14
Irrtum: Aushilfen bekommen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
In der betrieblichen Praxis ist es häufig so: Werden Aushilfen krank, bekommen sie kein Geld. Das ist nicht richtig! Auch 400-€-Kräfte sowie alle anderen Teilzeitkräfte müssen genauso behandelt werden wie sämtliche anderen Arbeitnehmer. Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
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Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 2
Irrtum: Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer darf nicht gekündigt werden
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
Immer wieder denken Arbeitnehmer, dass ihnen während einer Krankheit nicht gekündigt werden darf. Natürlich ist es nicht „die feine englische Art“, so etwas zu tun. Es gibt jedoch nirgends ein Gesetz, welches ein solches Verhalten eines Arbeitgebers verbietet.
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Arbeitsunfähigkeit nach 2 Wochen – Anspruch auf Geld?
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer einen neuen Job aufnehmen und dann schnell krank werden.
Grundsätzlich haben Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen, wenn
- die Arbeitsunfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist und
- die Krankheit die alleinige Ursache für die Verhinderung einer Arbeitsleistung ist und
- Sie kein Verschulden trifft.
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