Artikel zum Thema: Krankheit
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25.05.2009
10:42

Ermittlung Ihres Urlaubsgelds - kein Anspruch bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

Ermittlung Ihres Urlaubsgelds - kein Anspruch bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

In der letzten Woche hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.05.2009, Az.: 9 AZR 477/07) entschieden, dass Sie bei einer dauernden Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Urlaubsgeld haben.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war als Fahrer beschäftigt und nach geltenden Tarifverträgen stand ihm ein Urlaubsgeld in Höhe von 60% des Urlaubsentgelts zu.

 
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21.05.2009
10:05

Arbeitsunfähig nach Vatertag - keine Krankmeldung rechtfertigt Abmahnung

Gestern habe ich Ihnen die neuesten Zahlen vom statistischen Bundesamt zu Verdiensten in Deutschland mitgeteilt. Das statistische Bundesamt in Wiesbaden hat auch andere interessante Zahlen: An keinem anderen Tag im Jahr sterben auf deutschen Straßen so viele Menschen wegen Alkoholkonsums wie an Christi Himmelfahrt. Am sogenannten Vatertag verloren im vergangenen Jahr 22 Menschen ihr Leben. Das sind fast dreimal so viel wie sonst bei Unfällen unter Alkoholeinfluss.

 
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18.05.2009
09:10

Krank und als Aushilfe tätig – das geht nicht immer!

Vergangenen Freitag hatte ich Ihnen über die Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall für Teilzeitkräfte und Aushilfen berichtet. Was aber geschieht, wenn Sie krank sind und trotzdem als Aushilfe bei einem anderen Arbeitgeber tätig werden?

Die Antwort gibt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 3. April 2008, Az.: 2 AZR 965/06:

Ein Arbeitnehmer war als Kraftfahrer beschäftigt. Im März hatte er sich wegen eines Sturzes arbeitsunfähig gemeldet. Ende Mai erfuhr der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter ein Café betreibt, Gäste bedient und ähnliche Arbeiten verrichtet.

 
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17.05.2009
15:07

Aushilfen und Arbeitsunfähigkeit im Urlaub

Jetzt haben wir uns schon in den letzten beiden Tagen mit dem Thema der Aushilfen, Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung beschäftigt. Was aber ist im Falle der Arbeitsunfähigkeit im Urlaub genau zu tun?

Eine Antwort gibt das Gesetz...

 
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16.05.2009
14:58

Entgeltfortzahlung bei Krankheit - für Aushilfen keine Ausnahme!

Gestern hatte ich Sie über die Entgeltfortzahlung an Feiertagen für Aushilfen informiert. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Als Aushilfe dürfen Sie wegen Ihrer Teilzeit nicht diskriminiert werden. Sie haben bei Krankheit und an Feiertagen Ihr Geld weiter zu erhalten.

 
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