Artikel zum Thema: Krankheit
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Krankenkasse informiert Arbeitgeber – Ist das rechtmäßig?
Die Krankenkasse hat eine Arbeitnehmerin angeschrieben. Der medizinische Dienst der Krankenkasse hat festgestellt, dass sie ihre bisherige Tätigkeit nur noch mit Einschränkungen ausüben kann. Nun möchte der medizinische Dienst dies dem Arbeitgeber mitteilen und benötigt dazu die Erlaubnis der Arbeitnehmerin. Diese weiß aber genau, dass es keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gibt und der Arbeitgeber sie in diesem Fall kündigen wird. Was ist zu tun?
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Cholera in der Dominikanischen Republik – Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Gestern hatte ich Ihnen von einer Arbeitnehmerin berichtet, die in der nächsten Woche Ihren Urlaub in der DomRep verbringen möchte. Bekanntlich sind dort die ersten Fälle von Cholera aufgetreten. Die Seuche ist vom Nachbarland Haiti herüber geschwappt.
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Ärztliche Untersuchung bei Jugendlichen
Gestern sprach mich eine besorgte Mutter an. Zwischen Weihnachten und Neujahr hat Ihr 16-jähriger Sohn einen Aushilfsjob für Inventurarbeiten in einem Supermarkt. Jetzt besteht der künftige Arbeitgeber darauf, dass sich ihr Sohn ärztlich untersuchen lässt. Sie fragte mich, ob das sein müsse. Schließlich sei die Beschäftigung auf maximal 2 Wochen angelegt. Falls die Inventur schneller beendet sei, ende das Arbeitsverhältnis sogar früher.
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Anruf des Arbeitgebers während Arbeitsunfähigkeitszeit – Schützen Sie sich!
Ein Rechtsanwaltskollege berichtete mir soeben von einer Mandantin, die eine aufwändige Operation hatte. Es lag eine Krebserkrankung vor, die auch bereits zu erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten am Arbeitsplatz geführt hatte. In der Rehabilitationsphase nach der Operation war die Arbeitnehmerin psychisch nicht belastbar und sollte sich aus jeglichen Stresssituationen heraus halten.
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Samstags krank beim Tag der offenen Tür – Ansprüche?
Folgender Fall hat sich letzten Samstag abgespielt: Ein Autohaus in Bielefeld hatte Tag der offenen Tür. Alle Arbeitnehmer im Verkauf hatten die Verpflichtung anwesend zu sein. Für diesen Tag sollte ihnen ein Tag Urlaub gutgeschrieben werden. Einer der Verkäufer ist nun ausgerechnet an diesem Tag erkrankt und konnte seine Arbeit nicht aufnehmen. Wie ist die Rechtslage?
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