Artikel zum Thema: Krankheit
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Eigenkündigung während Krankengeldbezug wegen Mobbing
Mobbing-Opfer haben häufig immer wieder das gleiche Problem. Erst kommen kleine Arbeitsunfähigkeitstage, dann längere Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zum Krankengeldbezug. Letztendlich stehen die Betroffenen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder
- gehen sie wieder zur Arbeit und durchlaufen erneut ein Mobbing-Geschehen, oder
- sie kündigen selbst während der Arbeitsunfähigkeitszeiten bzw. während des Krankengeldbezugs.
Geht das so einfach?
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TNS-Emnid-Umfrage: 5 % werden krank
Haben Sie auch von der Umfrage von TNS-Emnid gelesen? Arbeitnehmer wurden befragt, ob sie glauben, dass sie sich im Spätherbst oder Winter wegen psychischen Drucks oder Konflikten am Arbeitsplatz so beeinträchtigt fühlen, dass sie sich krank schreiben lassen werden.
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Gesundmeldung bei Krankheit erforderlich?
Wieder einmal hat ein Arbeitnehmer völlig zu Unrecht Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen. Folgendes war geschehen:
Der Arbeitnehmer war arbeitsunfähig erkrankt und lag bis zum 15. September im Krankenhaus. Dann erhielt er eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, worin zunächst eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeitsdauer bis zum 24. September eingetragen wurde.
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Kündigung nach zweiter Wiedereingliederungsphase
Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung kündigen? In meinem gestrigen Blog hatte ich Ihnen das Hamburger Modell zur Wiedereingliederung vorgestellt. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit eines langzeiterkrankten oder schwerbehinderten Menschen wiederherzustellen. Dafür muss ein Arzt einen Wiedereingliederungsplan erstellen, der beispielsweise über 6 Wochen geht. Die tägliche Arbeitszeit wird innerhalb dieses Zeitraums im wöchentlichen oder 2-wöchentlichen Rhythmus erhöht, bis die volle Arbeitsleistung von dem Arbeitnehmer wieder erreicht werden kann. Darf nun der Arbeitgeber während dieses Wiedereingliederungsversuchs kündigen?
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Wiedereingliederung nach Hamburger Modell
Was macht ein Arbeitgeber mit langzeiterkrankten Mitarbeitern? Der schlechteste Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist eine Kündigung. Eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen ist für den Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten ausgesprochen schwer zu gewinnen. Am besten ist es, wenn ein Arbeitnehmer eine stufenweise Wiedereingliederung durchführen kann. Dazu gibt es das so genannte Hamburger Modell.
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