Artikel zum Thema: Kündigung
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Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung?
Eine Arbeitnehmerin hat Ihren Arbeitsvertrag gekündigt. Das geht natürlich nur schriftlich. Sie hat ein Kündigungsschreiben verfasst und es ihrem Arbeitgeber gegeben. Dieser hat es genommen und darunter geschrieben: „Einverstanden, zu dem oben angegebenen Datum, endet das Arbeitsverhältnis.“ Weiter hat er das Kündigungsschreiben ebenfalls unterschrieben. Liegt nun eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vor? Diese Frage kann für die Beurteilung, ob Sie eine Sperrfrist bei dem Bezug des Arbeitslosengeldes erhalten oder nicht, wichtig sein.
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Fehler in der Betriebsratsanhörung – Viele Kündigungen scheitern daran
Schon viele Kündigungen waren unwirksam, da ein Betriebsrat oder Personalrat nicht ordnungsgemäß vom Arbeitgeber beteiligt wurde. Zwischenzeitlich gibt es fest aufgestellte Grundsätze, was ein Arbeitgeber dem Betriebs- oder Personalrat mitzuteilen hat.
Dazu gehören neben dem Kündigungsgrund vor allem die Sozialdaten.
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Darf der Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist die Arbeitszeit willkürlich ändern?
Ist erst einmal eine Kündigung ausgesprochen, reagieren Arbeitgeber häufig eigenartig. Unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat, also Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ist das Arbeitsverhältnis in aller Regel getrübt und belastet. Bei dieser Gelegenheit kommen Arbeitgeber häufig auf die Idee, Vertragsbedingungen ändern zu wollen.
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Kündigungsrücknahme – Ist das möglich?
Soeben hat mich eine Mandantin angerufen und mitgeteilt, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt hat und die Kündigung dem Arbeitgeber bereits in der vergangenen Woche zugegangen ist. Nun hat sie es sich aus folgendem Grund anders überlegt: Sie hatte eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, was sich jedoch jetzt zerschlagen hat. Kann Sie die Kündigung einfach zurück nehmen?
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Betriebsbedingte Kündigung – Abbau von Zeitkonten vorher erforderlich
Stehen bei Ihnen auch betriebsbedingte Kündigungen an? Dann muss Ihr Arbeitgeber zuvor die Arbeitszeitkonten herunter fahren.
So hat es jedenfalls das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 08. November 2007, Az.: 2 AZR 418/06, entschieden.
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