Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

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Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

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Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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11.03.2010
06:46

Betriebsbedingte Kündigung - dann ist sie möglich - Teil 2 - die Sozialauswahl

Gestern hatte ich Sie bereits über wichtige Grundsätze der betriebsbedingten Kündigung informiert. Zunächst muss Ihr Arbeitgeber vor Gericht darlegen, dass der Wegfall des Beschäftigungsbedarfs besteht, also durch dringende betriebliche Erfordernisse Arbeitsplätze entfallen.

 
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10.03.2010
06:33

Betriebsbedingte Kündigung - dann ist sie möglich - Teil 1

Haben Sie auch eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Was ist das eigentlich? Können Sie sich dagegen wehren?

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, benötigt Ihr Arbeitgeber für eine Kündigung einen Kündigungsgrund. Vereinfacht gesagt gilt das Kündigungsschutzgesetz dann, wenn Sie seit mehr als 6 Monaten beschäftigt werden und in Ihrem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer arbeiten. Haben Sie bereits vor dem 31.12.2003 dort begonnen, kann auch die Grenzzahl von 5 Arbeitnehmern ausreichen. Zu diesen Grundsätzen gibt es allerdings Ausnahmen!

 
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09.03.2010
10:06

Mehr Kündigungsschutzklagen - wen wundert es?

Im letzten Jahr haben deutlich mehr Arbeitnehmer gegen Kündigungen geklagt. Die DGB Rechtsschutz GmbH hat für das 1. Halbjahr 2009 einen Anstieg um 77 % der betriebsbedingten Kündigungsschutzklagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum festgestellt. Insgesamt habe es im Arbeitsrecht 15 % mehr Mandate als in der ersten Jahreshälfte 2008 gegeben.

Das wird auch im Jahr 2010 so bleiben! In vielen Firmen läuft die Kurzarbeit Ende März oder Ende April 2010 aus. Wir müssen alle mit dem Anstieg betriebsbedingter Kündigungszahlen rechnen.

 

 
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08.03.2010
09:07

Änderungskündigung - das darf der Arbeitgeber

Stellen Sie sich folgenden Fall vor, der sich in der Praxis tatsächlich zugetragen hat: Der Inhaber eines großen Dienstleistungsunternehmens möchte einen Verkäufer als Fahrer beschäftigen. Darf er diese Entscheidung umsetzen?

So ist die Rechtslage: Die Arbeiten des Verkäufers unterscheiden sich grundlegend von den Arbeiten eines Fahrers. Daher ist eine Zuweisung des neuen Tätigkeitsbereichs durch eine einfache Versetzung nicht möglich.

Ausnahme: Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer als Fahrer beschäftigt werden darf.

 
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04.03.2010
11:02

Prozesskostenhilfe und Altersdiskriminierung

Falls Sie sich keinen Anwalt leisten können und Ihnen die Gerichtskosten zu hoch sind, kann Ihnen vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei Gericht stellen. Dies übernimmt im Regelfall Ihr Rechtsanwalt. Zeitgleich mit dem Antrag sollten Sie bereits eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einreichen. Dann kann das Gericht ausrechnen, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht oder nicht.

Gleichzeitig prüft das Gericht, ob Ihre Angelegenheit Erfolgsaussichten hat. Ohne Erfolgsaussichten gibt es nämlich keine Prozesskostenhilfe.

 
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