Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

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Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

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Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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08.12.2011
06:25

Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

Wer hätte das gedacht: Ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft hatte außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Soweit so unproblematisch. Das Entscheidende war aber, dass eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat ein Verzicht auf ordentliche betriebsbedingte Kündigungen vorsah. Als Gegenleistungen hatten die Arbeitnehmer auf ihr Weihnachtsgeld verzichtet.

 
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06.12.2011
06:15

Immer häufiger müssen Krankenkassen schließen – Das führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses!

Seit ein paar Jahren haben wir eine Vielzahl von Krankenkassen. Konkurrenz ist sicherlich gut und belebt das Geschäft. Aber was soll das eigentlich bringen, wenn alle Krankenkassen letztendlich das gleiche anbieten, nämlich die gesetzlichen Leistungen! Natürlich gibt es geringfügige Unterschiede, aber wirklich Sinn macht diese Konkurrenz offensichtlich nicht.

 

 
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29.11.2011
06:35

Wünschen Sie Ihrem Chef kein Scheißwochenende!

Ein Betriebsratsvorsitzender hatte offensichtlich mit seinem Vorgesetzten erhebliche Differenzen. Jedenfalls hatte er diesem einmal ein „Scheißwochenende“ und einmal ein „beschissenes Wochenende“ gewünscht.

Außerdem nutzte er Drucker und Fax im Büro seines Vorgesetzten – obwohl er das nicht durfte. Ihm war zuvor erklärt worden, dass er für seine Betriebsratstätigkeiten sein eigenes Büro habe und er dort tätig werden sollte.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat sich mit dem Fall beschäftigen müssen (Urteil vom 23.08.2011, Az.: 3 Sa 150/11): Der Betriebsratsvorsitzender hatte wegen der Äußerungen und des Benutzens des Büros nämlich 3 Abmahnungen erhalten.

Und das zu Recht! Jedenfalls sah das Landesarbeitsgericht schwerwiegende Pflichtverstöße, die auch mit einer Abmahnung geahndet werden durften.

Fazit: Beleidigungen des Vorgesetzten und unfreundliches Verhalten kann vom Arbeitgeber abgemahnt werden!

18.10.2011
06:55

Private Trunkenheitsfahrt rechtfertigt Kündigung

Dieses Urteil sorgt für Unruhe bei Arbeitnehmern: Ein Arbeitnehmer ist bereits seit 1997 als Kraftfahrer bei seinem Arbeitgeber tätig. Er ist schwerbehindert und untergewichtig. Seit Herbst 2009 war er arbeitsunfähig erkrankt. Dann begann eine Wiedereingliederung. Während dieser Zeit wurde er bei einer privaten Autofahrt mit 1,36 Promille Alkohol im Blut erwischt. Der Führerschein war weg und er bekam obendrauf noch die Kündigung seines Arbeitgebers.

 
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04.10.2011
06:15

Kündigungsfrist zum Quartalsende – gibt es die noch?

Immer wieder stoße ich in Arbeitsverträgen auf Kündigungsfristen und Kündigungstermine zum Quartalsende. Hier eine typische Formulierung aus einem Arbeitsvertrag:

„Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalenderquartals.“

 
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