Artikel zum Thema: Kündigung
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Folgekosten bei unrechtmäßiger Kündigung – Ihr Arbeitgeber muss zahlen!
Häufig werden durch Arbeitgeber Kündigungen ausgesprochen, die unrechtmäßig sind.
So auch in diesem Fall: Ein Arbeitnehmer wurde zum 30. Juni gekündigt. Er hat Kündigungsschutzklage erhoben und bereits im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht hat der Richter durchblicken lassen, dass die Kündigung vermutlich rechtswidrig ist
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Eigenkündigung während Krankengeldbezug wegen Mobbing
Mobbing-Opfer haben häufig immer wieder das gleiche Problem. Erst kommen kleine Arbeitsunfähigkeitstage, dann längere Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zum Krankengeldbezug. Letztendlich stehen die Betroffenen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder
- gehen sie wieder zur Arbeit und durchlaufen erneut ein Mobbing-Geschehen, oder
- sie kündigen selbst während der Arbeitsunfähigkeitszeiten bzw. während des Krankengeldbezugs.
Geht das so einfach?
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Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters rechtmäßig
Eine Arbeitnehmerin war 39 Jahre lang mit Gebäudereinigungsarbeiten betraut. Ihr Arbeitsverhältnis endet nach dem geltenden Tarifvertrag für das Gebäudereinigungsgewerbe dann, wenn sie 65 Jahre alt wird. Als die Arbeitnehmerin dieses Alter erreicht hatte, wurde ihr von ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ihr Arbeitsverhältnis nun ende. Dagegen wehrte sie sich und machte eine Diskriminierung wegen ihres Alters geltend.
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Mittagessen nicht bezahlt – Kündigung!
Ein Hauptgefreiter der Bundeswehr soll in einer Truppenküche einer Kaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt haben. Raten Sie, was ihm geschehen ist?
Der Hauptgefreite wurde fristlos entlassen. Der Dienstherr war der Auffassung, der Soldat habe sein Vertrauen missbraucht und es besteht Nachahmungsgefahr.
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Betrug über 160 Euro reicht für Kündigung nicht aus
Eine Arbeitnehmerin war 40 Jahre bei der Bahn beschäftigt. Bei Ihrem Arbeitgeber bestand eine Regelung, dass aus Anlass eines 40-jährigen Dienstjubiläums Bewirtungskosten für eine Feier bis zur Höhe von 250 Euro erstattet werden. Die Mitarbeiterin feierte auch Ihr Jubiläum im Kollegenkreis, zahlte an eine Catering-Firma aber nur 90 Euro. Trotzdem legte sie eine „Gefälligkeits-Quittung“ ihrem Arbeitgeber vor.
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