Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

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Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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16.10.2010
06:22

Folgekosten bei unrechtmäßiger Kündigung – Ihr Arbeitgeber muss zahlen!

Häufig werden durch Arbeitgeber Kündigungen ausgesprochen, die unrechtmäßig sind.

So auch in diesem Fall: Ein Arbeitnehmer wurde zum 30. Juni gekündigt. Er hat Kündigungsschutzklage erhoben und bereits im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht hat der Richter durchblicken lassen, dass die Kündigung vermutlich rechtswidrig ist

 
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16.10.2010
06:12

Eigenkündigung während Krankengeldbezug wegen Mobbing

Mobbing-Opfer haben häufig immer wieder das gleiche Problem. Erst kommen kleine Arbeitsunfähigkeitstage, dann längere Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zum Krankengeldbezug. Letztendlich stehen die Betroffenen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder

  • gehen sie wieder zur Arbeit und durchlaufen erneut ein Mobbing-Geschehen, oder
  • sie kündigen selbst während der Arbeitsunfähigkeitszeiten bzw. während des Krankengeldbezugs.

Geht das so einfach?

 
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13.10.2010
08:31

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters rechtmäßig

Eine Arbeitnehmerin war 39 Jahre lang mit Gebäudereinigungsarbeiten betraut. Ihr Arbeitsverhältnis endet nach dem geltenden Tarifvertrag für das Gebäudereinigungsgewerbe dann, wenn sie 65 Jahre alt wird. Als die Arbeitnehmerin dieses Alter erreicht hatte, wurde ihr von ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ihr Arbeitsverhältnis nun ende. Dagegen wehrte sie sich und machte eine Diskriminierung wegen ihres Alters geltend.

 
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10.10.2010
06:34

Mittagessen nicht bezahlt – Kündigung!

Ein Hauptgefreiter der Bundeswehr soll in einer Truppenküche einer Kaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt haben. Raten Sie, was ihm geschehen ist?

Der Hauptgefreite wurde fristlos entlassen. Der Dienstherr war der Auffassung, der Soldat habe sein Vertrauen missbraucht und es besteht Nachahmungsgefahr.

 
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09.10.2010
06:11

Betrug über 160 Euro reicht für Kündigung nicht aus

Eine Arbeitnehmerin war 40 Jahre bei der Bahn beschäftigt. Bei Ihrem Arbeitgeber bestand eine Regelung, dass aus Anlass eines 40-jährigen Dienstjubiläums Bewirtungskosten für eine Feier bis zur Höhe von 250 Euro erstattet werden. Die Mitarbeiterin feierte auch Ihr Jubiläum im Kollegenkreis, zahlte an eine Catering-Firma aber nur 90 Euro. Trotzdem legte sie eine „Gefälligkeits-Quittung“ ihrem Arbeitgeber vor.

 
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