Artikel zum Thema: Kündigung
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Die Beleidigung „Arschloch“ ist ein Kündigungsgrund – aber nicht immer…
„Ihr seid alle Arschlöcher“, hat Sarrazin 2003 zu Studenten gesagt, die sein Büro besetzten. Nun hat Herr Sarrazin seinen Job wegen anderer Äußerungen bei der Deutschen Bundesbank verloren – und dafür offenbar Geld erhalten. Das werden Sie nicht bekommen, wenn Sie am Arbeitsplatz so etwas sagen.
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Stationärer Drogenentzug – Kündigungsgrund?
Ein verzweifelter Vater rief mich an, der einen Sohn mit Drogenproblemen hat. Der Sohn arbeitet bei einem großen Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten. Nun hat der Vater endlich für seinen Sohn einen Platz für einen Drogenentzug in einer stationären Einrichtung gefunden und hat beim Arbeitgeber angefragt, ob der Sohn diesen Entzug durchführen dürfe. Die prompte Antwort des Personalleiters war: Wenn er unentschuldigt fehlt, erhält er die Kündigung!
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Wettbewerbsverbot – Was ist wirksam, was nicht?
Ein Arbeitnehmer hatte bei seinem Arbeitgeber gekündigt und sich gleich darauf im selben Betrieb selbständig gemacht. Er hat also von seinem ehemaligen Arbeitgeber Aufträge erhalten. Letztendlich machte er die gleiche Arbeit, nämlich im Bereich des Webdesigns. Nun wurde er von ehemaligen Kunden, die er betreut hatte, angesprochen. Er soll für sie direkt arbeiten. Darf er das?
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Arbeitsagentur will Resturlaub anrechnen – so ist die Rechtslage!
Anrechnung des Arbeitslosengeldes, die Verhängung einer Sperrfrist und andere Dinge sind rote Tücher für viele Arbeitnehmer. Die Verunsicherung ist groß. Hier ein kleiner Fall, der die Probleme auf den Punkt bringt: Eine Arbeitnehmerin kann aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr ausüben und hat sich dieses auch von ihrem Arzt bestätigen lassen. Daraufhin hat sie mit ihrer Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag über das Arbeitsverhältnis geschlossen. Eine Abfindung hat sie nicht bekommen. Da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endete, wurde ihr der restliche Urlaub von 17 Tagen ausbezahlt. Nun hat die Arbeitnehmerin sich unverzüglich, also binnen 3 Tagen, bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt.
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Arbeitslosengeld und Pflicht zur Arbeitsaufnahme
Kennen Sie das? Sie zahlen seit Jahren in die Arbeitslosenversicherung ein. Vielleicht sind Sie sogar schon über 58 und haben mindestens 4 Jahre in die Versicherung eingezahlt. Dann stehen Ihnen sogar 24 Monate Arbeitslosengeld zu. Schließlich haben Sie hierfür auch gezahlt. Deshalb fragt man sich, weshalb Arbeitnehmer diese 24 Monate nicht einfach voll in Anspruch nehmen können und ob sie sich tatsächlich zwischendurch auch bewerben müssen.
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