Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

€ 14,95

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

€ 24,95

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

€ 2,90

Artikel zum Thema: Kündigung
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17.09.2010
09:23

Die Beleidigung „Arschloch“ ist ein Kündigungsgrund – aber nicht immer…

„Ihr seid alle Arschlöcher“, hat Sarrazin 2003 zu Studenten gesagt, die sein Büro besetzten. Nun hat Herr Sarrazin seinen Job wegen anderer Äußerungen bei der Deutschen Bundesbank verloren – und dafür offenbar Geld erhalten. Das werden Sie nicht bekommen, wenn Sie am Arbeitsplatz so etwas sagen.

 
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13.09.2010
06:00

Stationärer Drogenentzug – Kündigungsgrund?

Ein verzweifelter Vater rief mich an, der einen Sohn mit Drogenproblemen hat. Der Sohn arbeitet bei einem großen Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten. Nun hat der Vater endlich für seinen Sohn einen Platz für einen Drogenentzug in einer stationären Einrichtung gefunden und hat beim Arbeitgeber angefragt, ob der Sohn diesen Entzug durchführen dürfe. Die prompte Antwort des Personalleiters war: Wenn er unentschuldigt fehlt, erhält er die Kündigung!

 
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12.09.2010
07:15

Wettbewerbsverbot – Was ist wirksam, was nicht?

Ein Arbeitnehmer hatte bei seinem Arbeitgeber gekündigt und sich gleich darauf im selben Betrieb selbständig gemacht. Er hat also von seinem ehemaligen Arbeitgeber Aufträge erhalten. Letztendlich machte er die gleiche Arbeit, nämlich im Bereich des Webdesigns. Nun wurde er von ehemaligen Kunden, die er betreut hatte, angesprochen. Er soll für sie direkt arbeiten. Darf er das?

 

 
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11.09.2010
06:00

Arbeitsagentur will Resturlaub anrechnen – so ist die Rechtslage!

Anrechnung des Arbeitslosengeldes, die Verhängung einer Sperrfrist und andere Dinge sind rote Tücher für viele Arbeitnehmer. Die Verunsicherung ist groß. Hier ein kleiner Fall, der die Probleme auf den Punkt bringt: Eine Arbeitnehmerin kann aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr ausüben und hat sich dieses auch von ihrem Arzt bestätigen lassen. Daraufhin hat sie mit ihrer Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag über das Arbeitsverhältnis geschlossen. Eine Abfindung hat sie nicht bekommen. Da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endete, wurde ihr der restliche Urlaub von 17 Tagen ausbezahlt. Nun hat die Arbeitnehmerin sich unverzüglich, also binnen 3 Tagen, bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt.

 
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06.09.2010
07:10

Arbeitslosengeld und Pflicht zur Arbeitsaufnahme

Kennen Sie das? Sie zahlen seit Jahren in die Arbeitslosenversicherung ein. Vielleicht sind Sie sogar schon über 58 und haben mindestens 4 Jahre in die Versicherung eingezahlt. Dann stehen Ihnen sogar 24 Monate Arbeitslosengeld zu. Schließlich haben Sie hierfür auch gezahlt. Deshalb fragt man sich, weshalb Arbeitnehmer diese 24 Monate nicht einfach voll in Anspruch nehmen können und ob sie sich tatsächlich zwischendurch auch bewerben müssen.

 

 
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