Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug durch Hinnahme einer Kündigung

Die Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 12 Wochen. Zudem ist die Gesamtdauer des Bezugs um 25 % gekürzt. Sie bekommen also nicht nach 12 Wochen Ihr volles Jahr Arbeitslosengeld I.

Diese Sperrfrist bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine Kündigung selbst ausgesprochen haben oder einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben.

 
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14.08.2010
06:28

Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer – Was ist mit dem Kündigungsschutz?

Ein alter Trick von Arbeitgebern, um unliebsame Arbeitnehmer und insbesondere Betriebsratsmitglieder loszuwerden: Aus Arbeitnehmern werden Geschäftsführer gemacht, das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wird beendet, um dann den neuen Geschäftsführer nach kurzer Zeit abzuberufen und zu entlassen.

Der Geschäftsführer kann sich dadurch absichern, dass er die materiellen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes mit in seinen Anstellungsvertrag aufnimmt.

 
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12.08.2010
06:42

Kündigung nach Organspende

Spenden Sie keine Organe! Das könnte zu einer Kündigung führen!

Das Arbeitsgericht Kassel hat in einem Kündigungsrechtsstreit einen Abfindungsvergleich vorgeschlagen.

Das war geschehen: Eine 43-jährige Frau hatte Ihrem schwer kranken Lebensgefährten eine Niere gespendet. Ihrem Arbeitgeber hatte Sie mitgeteilt, dass sie wegen der anschließenden Rehabilitation etwa 4 Wochen nicht zur Arbeit kommen könne.

Das Unternehmen meinte, es sei viel zu kurzfristig informiert worden. Daher kündigte es der Arbeitnehmerin fristlos.

 
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10.08.2010
06:55

Kündigung zum 31. Dezember – schon jetzt möglich?

Gestern berichtete mir ein Mandant von seinem Fall. Es ist jetzt schon absehbar, dass er sich ab dem 1. Januar 2011 selbständig machen wird. Aus diesem Grund möchte er noch in diesem Monat eine Kündigung zum Ende des Jahres aussprechen. Seine vertragliche Kündigungsfrist beträgt allerdings nur 4 Wochen, so dass es ausreichen würde, wenn er erst am 30. November kündigen würde. Er wollte wissen: Ist es möglich, jetzt schon zu kündigen?

 
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08.08.2010
09:59

Anzeigen gegen den Arbeitgeber als Kündigungsgrund?

Dürfen Sie Ihren Arbeitgeber anzeigen? Häufig gibt es Anhaltspunkte für mehr oder weniger schwere Straftaten oder andere Rechtsverstöße. Sie als Arbeitnehmer sind hier immer in einer Zwickmühle.

Die Rechtsprechung sagt, dass Sie bei schweren Straftaten oder in Einzelfällen, in denen innerbetriebliche Abhilfemöglichkeiten nicht greifen werden, Strafanzeigen erstatten dürfen. Andernfalls haben Sie zunächst sämtliche andere Abhilfemöglichkeiten auszuschöpfen. Jedenfalls dürfen Sie keine unwahren Behauptungen mit der Folge behördlicher Ermittlungen gegen Ihren Arbeitgeber aufstellen.

 
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