Artikel zum Thema: Kündigung
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Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug durch Hinnahme einer Kündigung
Die Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 12 Wochen. Zudem ist die Gesamtdauer des Bezugs um 25 % gekürzt. Sie bekommen also nicht nach 12 Wochen Ihr volles Jahr Arbeitslosengeld I.
Diese Sperrfrist bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine Kündigung selbst ausgesprochen haben oder einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben.
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Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer – Was ist mit dem Kündigungsschutz?
Ein alter Trick von Arbeitgebern, um unliebsame Arbeitnehmer und insbesondere Betriebsratsmitglieder loszuwerden: Aus Arbeitnehmern werden Geschäftsführer gemacht, das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wird beendet, um dann den neuen Geschäftsführer nach kurzer Zeit abzuberufen und zu entlassen.
Der Geschäftsführer kann sich dadurch absichern, dass er die materiellen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes mit in seinen Anstellungsvertrag aufnimmt.
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Kündigung nach Organspende
Spenden Sie keine Organe! Das könnte zu einer Kündigung führen!
Das Arbeitsgericht Kassel hat in einem Kündigungsrechtsstreit einen Abfindungsvergleich vorgeschlagen.
Das war geschehen: Eine 43-jährige Frau hatte Ihrem schwer kranken Lebensgefährten eine Niere gespendet. Ihrem Arbeitgeber hatte Sie mitgeteilt, dass sie wegen der anschließenden Rehabilitation etwa 4 Wochen nicht zur Arbeit kommen könne.
Das Unternehmen meinte, es sei viel zu kurzfristig informiert worden. Daher kündigte es der Arbeitnehmerin fristlos.
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Kündigung zum 31. Dezember – schon jetzt möglich?
Gestern berichtete mir ein Mandant von seinem Fall. Es ist jetzt schon absehbar, dass er sich ab dem 1. Januar 2011 selbständig machen wird. Aus diesem Grund möchte er noch in diesem Monat eine Kündigung zum Ende des Jahres aussprechen. Seine vertragliche Kündigungsfrist beträgt allerdings nur 4 Wochen, so dass es ausreichen würde, wenn er erst am 30. November kündigen würde. Er wollte wissen: Ist es möglich, jetzt schon zu kündigen?
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Anzeigen gegen den Arbeitgeber als Kündigungsgrund?
Dürfen Sie Ihren Arbeitgeber anzeigen? Häufig gibt es Anhaltspunkte für mehr oder weniger schwere Straftaten oder andere Rechtsverstöße. Sie als Arbeitnehmer sind hier immer in einer Zwickmühle.
Die Rechtsprechung sagt, dass Sie bei schweren Straftaten oder in Einzelfällen, in denen innerbetriebliche Abhilfemöglichkeiten nicht greifen werden, Strafanzeigen erstatten dürfen. Andernfalls haben Sie zunächst sämtliche andere Abhilfemöglichkeiten auszuschöpfen. Jedenfalls dürfen Sie keine unwahren Behauptungen mit der Folge behördlicher Ermittlungen gegen Ihren Arbeitgeber aufstellen.
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