Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

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Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

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Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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16.07.2010
06:47

Kündigung wegen zweiter Eheschließung unwirksam

Erinnern Sie sich noch an das Urteil des Chefarztes, dem wegen seiner zweiten Eheschließung gekündigt wurde? Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 01.07.2010, Az.: 5 Sa 996/09, ein Urteil gefällt.

 
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01.07.2010
06:51

Disziplinarklage gegen einen Beamten – was ist das eigentlich?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Juni 2010, Az.: 2 C 15.09, zu einer Disziplinarklage Stellung nehmen müssen.

Gegen einen Beamten aus Schleswig-Holstein hatte der Dienstherr ein Disziplinarverfahren unter anderem wegen Besitzes von kinderpornographischem Material eingeleitet. Nach dem Landesrecht in Schleswig-Holstein ist vor Erhebung einer Disziplinarklage – dazu kommen wir gleich – der Personalrat grundsätzlich zu beteiligen. Nur wenn über die beabsichtigte Maßnahme hinaus schutzwürdige Interessen des Beamten berührt sind, darf das Mitbestimmungsverfahren erst nach vorheriger Zustimmung des Beamten stattfinden. Dies lag hier nicht vor.

 
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Kein Gehalt während des Kündigungsschutzprozesses

Das ist zu tun

Ist Ihnen gekündigt worden? Dann prüfen Sie, ob Sie gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vorgehen können. Ein solches Verfahren kann jedoch mehrere Monate dauern. In der Regel sogar über ihren Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses hinaus.

 
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25.06.2010
08:14

Negatives Arbeitszeitkonto am Ende des Arbeitsverhältnisses – müssen Sie nacharbeiten?

Arbeitszeitkonten gehören für viele Arbeitnehmer mittlerweile zum betrieblichen Alltag. Was aber geschieht, wenn ein Arbeitnehmer Minusstunden auf seinem Konto hat und das Arbeitsverhältnis endet? Muss er die Stunden bezahlen, kann er sie nacharbeiten oder wie ist zu verfahren?

 
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Die Arbeitsbescheinigung – ein häufiger Streitpunkt

Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen und Ihnen auszuhändigen. So steht es in § 312 SGB III. Sie müssen eine solche Arbeitsbescheinigung auch nicht erst beantragen. Fehlt eine solche Bescheinigung trotz Ihres Verlangens, können Sie diese bei den Arbeitsgerichten einklagen.

Schwieriger wird es, wenn die Arbeitsbescheinigung inhaltlich falsch ist. Dann ist nämlich nicht mehr Ihr Arbeitgeber zuständig, sondern der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist gegeben. Hier würden Sie allerdings wegen einer Berichtigung der Arbeitsbescheinigung verlieren, da das Bundessozialgericht sagt, dass die Richtigkeit ohnehin von der Arbeitsagentur geprüft wird.

 
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