Artikel zum Thema: Kündigung
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Kündigung wegen zweiter Eheschließung unwirksam
Erinnern Sie sich noch an das Urteil des Chefarztes, dem wegen seiner zweiten Eheschließung gekündigt wurde? Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 01.07.2010, Az.: 5 Sa 996/09, ein Urteil gefällt.
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Disziplinarklage gegen einen Beamten – was ist das eigentlich?
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Juni 2010, Az.: 2 C 15.09, zu einer Disziplinarklage Stellung nehmen müssen.
Gegen einen Beamten aus Schleswig-Holstein hatte der Dienstherr ein Disziplinarverfahren unter anderem wegen Besitzes von kinderpornographischem Material eingeleitet. Nach dem Landesrecht in Schleswig-Holstein ist vor Erhebung einer Disziplinarklage – dazu kommen wir gleich – der Personalrat grundsätzlich zu beteiligen. Nur wenn über die beabsichtigte Maßnahme hinaus schutzwürdige Interessen des Beamten berührt sind, darf das Mitbestimmungsverfahren erst nach vorheriger Zustimmung des Beamten stattfinden. Dies lag hier nicht vor.
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Kein Gehalt während des Kündigungsschutzprozesses
Das ist zu tun
Ist Ihnen gekündigt worden? Dann prüfen Sie, ob Sie gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vorgehen können. Ein solches Verfahren kann jedoch mehrere Monate dauern. In der Regel sogar über ihren Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses hinaus.
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Negatives Arbeitszeitkonto am Ende des Arbeitsverhältnisses – müssen Sie nacharbeiten?
Arbeitszeitkonten gehören für viele Arbeitnehmer mittlerweile zum betrieblichen Alltag. Was aber geschieht, wenn ein Arbeitnehmer Minusstunden auf seinem Konto hat und das Arbeitsverhältnis endet? Muss er die Stunden bezahlen, kann er sie nacharbeiten oder wie ist zu verfahren?
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Die Arbeitsbescheinigung – ein häufiger Streitpunkt
Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen und Ihnen auszuhändigen. So steht es in § 312 SGB III. Sie müssen eine solche Arbeitsbescheinigung auch nicht erst beantragen. Fehlt eine solche Bescheinigung trotz Ihres Verlangens, können Sie diese bei den Arbeitsgerichten einklagen.
Schwieriger wird es, wenn die Arbeitsbescheinigung inhaltlich falsch ist. Dann ist nämlich nicht mehr Ihr Arbeitgeber zuständig, sondern der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist gegeben. Hier würden Sie allerdings wegen einer Berichtigung der Arbeitsbescheinigung verlieren, da das Bundessozialgericht sagt, dass die Richtigkeit ohnehin von der Arbeitsagentur geprüft wird.
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