Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

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Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

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Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

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Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

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Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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18.10.2009
07:07

Foto eines Arbeitnehmers im Internet

Muss das Foto eines gekündigten Arbeitnehmers von der Firmen-Homepage entfernt werden?

Das ist geschehen: Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 10.07.2009, Az.: 7 Ta 126/09) hatte sich mit einem interessanten Fall zu beschäftigen. Eine kaufmännische Angestellte war in ihrer Firma am Arbeitsplatz fotografiert worden. Das Foto zeigte die Mitarbeiterin während eines Telefongesprächs, wobei sie in die Kamera lächelte. Dieses Bild setzte das Unternehmen zur Gestaltung ihrer Homepage ein. Nach dem Verlassen des Betriebs verlangte die Arbeitnehmerin, ihr Bild sofort zu löschen.

 
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15.10.2009
09:08

Kündigung im falschen Briefkasten

Was für ein Fall: Eine Arbeitnehmerin hat eine Kündigung erhalten. Oder besser gesagt: Sie hat sie nicht erhalten. Der Briefträger hat die Kündigung in den falschen Briefkasten geworfen. Als der Nachbar nach Rückkehr aus seinem Urlaub nach 4 Wochen die Kündigung gefunden hat, hat er sie der Arbeitnehmerin gegeben. Nun stellt sich natürlich die Frage, wann die Kündigung zugegangen ist.

 
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Elternzeit und Kündigungsschutz bei Betriebsstilllegungen

Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Eine Kündigung kann jedoch die jeweilige für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde in besonderen Fällen für zulässig erklären.

Einen solchen Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden (Urteil vom 30. September 2009, Az.: 5 C 32.08).

 
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12.10.2009
08:02

Arbeitsvertrag und Kündigung vor Arbeitsantritt

Viele Arbeitnehmer sind froh, wenn sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben. Häufig passiert es aber auch, dass ein Arbeitnehmer auf Arbeitsplatzsuche mehrere Arbeitsangebote erhält.

So auch in diesem Fall: „Herr Schrader, ich habe bei einem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Darin steht, dass eine Kündigung vor Vertragsbeginn nicht möglich ist. Zwischenzeitlich habe ich ein weiteres, viel interessanteres Jobangebot bekommen. Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er hat überhaupt kein Interesse am Ausspruch einer Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Kurz gesagt: Er will mich behalten. Nun habe ich in der vergangenen Woche aber vom 05. bis 09. Oktober gearbeitet. Kann ich jetzt kündigen? Mit welcher Frist?“

 
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10.10.2009
07:53

Aufhebungsvertrag II

Gestern hatte ich Ihnen bereits zu der Problematik der Sperrfrist bei einem Auflösungsvertrag geschrieben.

Dazu hat mich folgende Anfrage erreicht: „Ich habe einen Aufhebungsvertrag erhalten. Diesen soll ich bis Montag wieder unterschrieben abgeben. Ist das in Ordnung? Außerdem möchte ich wissen, ob ich eine ordentliche Kündigung durch meinen Arbeitgeber einklagen kann.“

 
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