Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

€ 14,95

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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21.06.2010
06:40

Der Fall Emmely – bitte schreiben Sie Ihre Meinung!

In der vergangenen Woche hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Entscheidung im Fall „Emmely“ veröffentlicht, BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 Azr 541/09.

Zur Erinnerung:
Emmely ist eine 50-jährige Mutter von 3 Kindern, die seit mehr als 30 Jahren bei einer Supermarktkette beschäftigt war. Der Filialleiter hatte ihr 2 Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gegeben, die ein Kunde liegengelassen hatte. Die Bons sollten im Kassenbüro aufbewahrt werden. 10 Tage später reichte Emmely die Pfandbons bei einem privaten Einkauf ein. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin fristlos.

 
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13.06.2010
06:44

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Pflicht vor Ausspruch einer Kündigung

Kennen Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement? Dies ist ein Begriff aus § 84 Abs. 2 SGB IX.

Wenn Sie als Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, muss Ihr Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Darin werden die Möglichkeiten geprüft,

  • wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und
  • mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und
  • so der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
 
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ALG 2 – Unterkunftskosten bei Umzug

Das Bundessozialgericht (BSG) hat ein Urteil vom 01. Juni 2009, Az.: B 4 AS 30/08 R, zu Unterkunftskosten bei einem Umzug in ein anderes Bundesland veröffentlicht.

 
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05.06.2010
06:50

Kündigung muss unterschrieben sein

Immer wieder passieren Arbeitgebern Fehler bei Kündigungen. Das ist gut für Sie als Arbeitnehmer. Heute möchte ich Sie auf 2 wichtige Dinge hinweisen.

 
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Kündigungsschutzverfahren gewonnen und der Arbeitgeber zahlt nicht

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie haben vor dem Arbeitsgericht gewonnen und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet worden, Sie wieder einzustellen. Er denkt jedoch gar nicht daran und unternimmt zunächst einmal gar nichts. Außerdem überweist er Ihnen Ihren Lohn nicht. Was sollten Sie nun tun? Wie gehen Sie vor?

 
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