Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

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Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

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Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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28.04.2010
14:10

Urlaubstage in der Kündigungsfrist – das sind Ihre Rechte

Dürfen Sie eigenmächtig in der Kündigungsfrist Urlaub nehmen? Viele Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass sie dieses dürfen.

Stellen Sie sich folgenden Beispielfall vor: Sie haben eine Kündigung zum 31. Mai erhalten und haben noch 5 restliche Urlaubsansprüche. Nun möchten Sie diesen Urlaub in der Zeit vom 25. bis 28. und am 31. Mai nehmen, also an den letzten 5 Arbeitstagen. Geht das so ohne weiteres?

 
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19.04.2010
07:35

Schlechte Leistungen – Kündigung trotzdem unwirksam

Trotz schlechter Leistungen darf man Ihnen nicht ohne weiteres kündigen. So hat es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem Urteil vom 20.11.2009, Az.: 10 Sa 857/09, entschieden.

Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer war seit 1998 bei einem Pharmaunternehmen beschäftigt. Seine Aufgaben bestanden darin, als Einrichter in der Verpackungsabteilung zu arbeiten. Ab Juli 2006 mahnte die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer insgesamt viermal wegen diverser Fehler und Unaufmerksamkeiten bei der Arbeit ab. Im August 2008 kündigte sie ihm ordentlich verhaltensbedingt wegen wiederholter Schlechtleistungen.

 
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19.04.2010
07:25

Kündigung in der Probezeit – Sie sind nicht rechtlos – Teil 2

Endlich haben Sie einen neuen Job und freuen sich. Allerdings hat das ganze einen Hacken: Sie haben mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart. Was geschieht nun, wenn Ihr Arbeitgeber während der Probezeit kündigt? Haben Sie dann keine Rechte?

Ein Arbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht Köln verloren (Urteil vom 25.03.2010, Az.: 4 Ca 10458/09). Er war von seinem Arbeitgeber als Architekt eingestellt worden. Innerhalb der ersten 6 Monate kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit. Er hat dem Arbeitnehmer Schweißgeruch und ein ungepflegtes Erscheinungsbild vorgeworfen.

 
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18.04.2010
08:15

Schlägerei auf Weihnachtsfeier – dann darf Ihr Arbeitgeber kündigen

Bei Tätlichkeiten im Betrieb müssen Arbeitnehmer aufpassen. Wer prügelt, fliegt raus. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat einen Beschluss am 18.04.2010, Az.: 4 BV 13/08, gefasst.

Das war geschehen: Ein Betriebsratsmitglied war bereits seit 24 Jahren im Unternehmen tätig. Betriebsratsmitglieder sind ordentlich unkündbar. Auf der Weihnachtsfeier war er jedoch volltrunken und hat einen Kollegen geschlagen.

 
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18.04.2010
07:00

Kündigung in der Probezeit – Sie sind nicht rechtlos – Teil 1

Endlich haben Sie einen neuen Job und freuen sich. Allerdings hat das Ganze einen Haken: Sie haben mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart. Was geschieht nun, wenn Ihr Arbeitgeber während der Probezeit kündigt? Haben Sie dann keine Rechte?

 
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