Artikel zum Thema: Kündigung
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Urlaubstage in der Kündigungsfrist – das sind Ihre Rechte
Dürfen Sie eigenmächtig in der Kündigungsfrist Urlaub nehmen? Viele Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass sie dieses dürfen.
Stellen Sie sich folgenden Beispielfall vor: Sie haben eine Kündigung zum 31. Mai erhalten und haben noch 5 restliche Urlaubsansprüche. Nun möchten Sie diesen Urlaub in der Zeit vom 25. bis 28. und am 31. Mai nehmen, also an den letzten 5 Arbeitstagen. Geht das so ohne weiteres?
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Schlechte Leistungen – Kündigung trotzdem unwirksam
Trotz schlechter Leistungen darf man Ihnen nicht ohne weiteres kündigen. So hat es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem Urteil vom 20.11.2009, Az.: 10 Sa 857/09, entschieden.
Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer war seit 1998 bei einem Pharmaunternehmen beschäftigt. Seine Aufgaben bestanden darin, als Einrichter in der Verpackungsabteilung zu arbeiten. Ab Juli 2006 mahnte die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer insgesamt viermal wegen diverser Fehler und Unaufmerksamkeiten bei der Arbeit ab. Im August 2008 kündigte sie ihm ordentlich verhaltensbedingt wegen wiederholter Schlechtleistungen.
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Kündigung in der Probezeit – Sie sind nicht rechtlos – Teil 2
Endlich haben Sie einen neuen Job und freuen sich. Allerdings hat das ganze einen Hacken: Sie haben mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart. Was geschieht nun, wenn Ihr Arbeitgeber während der Probezeit kündigt? Haben Sie dann keine Rechte?
Ein Arbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht Köln verloren (Urteil vom 25.03.2010, Az.: 4 Ca 10458/09). Er war von seinem Arbeitgeber als Architekt eingestellt worden. Innerhalb der ersten 6 Monate kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit. Er hat dem Arbeitnehmer Schweißgeruch und ein ungepflegtes Erscheinungsbild vorgeworfen.
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Schlägerei auf Weihnachtsfeier – dann darf Ihr Arbeitgeber kündigen
Bei Tätlichkeiten im Betrieb müssen Arbeitnehmer aufpassen. Wer prügelt, fliegt raus. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat einen Beschluss am 18.04.2010, Az.: 4 BV 13/08, gefasst.
Das war geschehen: Ein Betriebsratsmitglied war bereits seit 24 Jahren im Unternehmen tätig. Betriebsratsmitglieder sind ordentlich unkündbar. Auf der Weihnachtsfeier war er jedoch volltrunken und hat einen Kollegen geschlagen.
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Kündigung in der Probezeit – Sie sind nicht rechtlos – Teil 1
Endlich haben Sie einen neuen Job und freuen sich. Allerdings hat das Ganze einen Haken: Sie haben mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart. Was geschieht nun, wenn Ihr Arbeitgeber während der Probezeit kündigt? Haben Sie dann keine Rechte?
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