Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

€ 14,95

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

€ 24,95

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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17.04.2010
06:48

Kündigungsdrohung und Aufhebungsvertrag – das darf Ihr Arbeitgeber

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat am 22.03.2010, Az.: 17 Sa 1303/09 ein neues Urteil gefällt. Danach dürfen Arbeitgeber mit einer Kündigung drohen.

Das war geschehen: Eine Testkäuferin hatte in einer Filiale einer Drogeriekette den Eindruck, eine Verkäuferin habe 8 € Bargeld für 2 Schachteln Zigaretten nicht ordnungsgemäß in der Kasse verbucht. Die Verkäuferin bestritt, das Geld unterschlagen zu haben, unterschrieb aber trotzdem einen Aufhebungsvertrag.

 
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15.04.2010
06:48

Rauswurf bei Kindesmissbrauch

Kindesmissbrauch ist nach § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch strafbar. Der sexuelle Missbrauch eines Kindes durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen. Es rechtfertigt in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme, nämlich die Entfernung aus dem Dienst und die Aberkennung des Ruhegehalts. So hat es das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Fall eines Justizbeamten entschieden (Urteil vom 25.03.2010, Az.: 2 C 83.08).

 
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14.04.2010
14:31

Der Maultaschenfall – Erinnern Sie sich noch?

In dem bekannt gewordenen Maultaschenfall hatte eine Arbeitnehmerin 6 übrig gebliebene Maultaschen mitgenommen. Sie war als Altenpflegerin tätig und die Maultaschen wären nach ihrer Darstellung sonst im Müll gelandet. Der Arbeitgeber hatte aufgrund dieses Diebstahls eine fristlose Kündigung ausgesprochen und das erstinstanzliche Arbeitsgericht hatte die Klage der Arbeitnehmerin gegen die Kündigung abgewiesen. Nun verhandelten die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, Az.: 9 Sa 75/09.

 
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11.04.2010
06:38

Kosten im Kündigungsschutzverfahren

Arbeitsgerichtsprozesse sind teuer. Enden sie, wie häufig, in einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten. Das teure sind aber die Rechtsanwaltskosten. Diese bemessen sich nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert im Kündigungsschutzverfahren wird nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts mit einem 3-fachen Bruttomonatsgehalt bemessen.

 
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11.04.2010
06:27

Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 15

Irrtum: Keine Empfangsbestätigung = nicht zugegangen

Heute werde ich Ihnen letztmalig die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.

Schon häufiger habe ich Arbeitnehmer in der Beratung gehabt, die mit einer Abmahnung oder einer Kündigung zu mir gekommen sind. Eine der ersten Fragen ist dann häufig, ob Ihnen das Schriftstück überhaupt ordnungsgemäß zugegangen ist. Schließlich haben Sie die Empfangsbestätigung nicht unterschrieben.

 
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