Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

€ 14,95

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

€ 24,95

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

€ 2,90

Artikel zum Thema: Kündigung
Zurück zur Startseite

21.08.2011
06:32

3-wöchige Klagefrist beachten!

Wieder einmal ist ein Arbeitnehmer über die 3-wöchige Klagefrist gestolpert. Gibt es etwas Ärgerlicheres als Fristen nicht einzuhalten? Grundsätzlich gilt: Wollen Sie gegen eine Kündigung vorgehen, haben Sie dies binnen 3 Wochen zu erledigen. Hier reicht nicht ein einfaches Widerspruchsschreiben an Ihren Arbeitgeber: Es muss eine Klage an das Arbeitsgericht geschrieben werden!

 
Den ganzen Beitrag lesen
14.08.2011
06:45

Kündigung wegen HIV-Infektion

Du meine Güte, als wenn es erkrankte Menschen nicht schon schwer genug hätten: Ein Arbeitnehmer war in der Probezeit tätig. Sodann erfuhr der Arbeitgeber, dass sein Arbeitnehmer eine HIV-Infektion hat. Und was geschah? Er kündigte dem Arbeitnehmer aus Gründen der Arbeitssicherheit!

###MORE###

Der Arbeitnehmer zog vor das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 21. Juli 2011, Az.: 17 Ca 1102/11). Er war der Auffassung, dass die Kündigung einerseits willkürlich sei, andererseits könne er nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Entschädigung verlangen.

Das Arbeitsgericht Berlin war jedoch anderer Ansicht. Die Kündigungsschutzklage wies das Gericht ab, da das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate bestand. Erst nach 6 Monaten beginnt der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. So ist innerhalb der ersten 6 Monate ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber ohne eine Begründung jederzeit möglich. Besonderer Kündigungsschutz infolge einer Schwerbehinderung bestand nicht. Außerdem hielt das Gericht die Kündigung nicht für willkürlich. Es befand die aufgeführten Gründe des Arbeitgebers sogar für nachvollziehbar.

Auch eine Entschädigung hinsichtlich einer Diskriminierung lehnte das Gericht ab. Letztendlich beeinträchtige eine HIV-Infektion nicht die Betroffenen in Ihrer Erwerbsfähigkeit. Daher liegt keine Behinderung vor und eine Diskriminierung bezüglich einer Behinderung scheidet somit aus.

Fazit:
Arbeitnehmer sollten ihrem Arbeitgeber Krankheiten wie bspw. eine HIV-Infektion möglichst nicht offenbaren. Die Folgen sind schnell absehbar …

11.08.2011
11:20

Abmahnung ist gut, Kündigung ist schlecht

Manchmal kann Sie eine Abmahnung vor einer fristlosen Kündigung retten. So war es auch einem Arbeitnehmer vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht ergangen (Urteil vom 15.02.2011, Az.: 13 Sa 1460/10).
Er hatte nämlich eine Kündigung seines Arbeitgebers bekommen. Aber der Reihe nach: Er arbeitete bei einer Firma, die Luftgeräteteile wartete. Dazu gehörten auch Flugzeug-Trolleys. Das sind diese kleinen Handwagen, mit denen die Stewardess durch das Flugzeug schiebt und Erdnüsse oder Getränke anbietet.

 
Den ganzen Beitrag lesen
09.08.2011
06:13

Schon wieder: Diebstahl wegen einer abgelaufenen Tafel Schokolade!

Unglaublich, dass die Arbeitgeber es einfach nicht lernen! Jetzt hat ein seit 36 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer eine abgelaufene Tafel Schokolade verschwinden lassen. Der Schokoladenteufel hatte allerdings Pech, da er erwischt wurde. Und der Arbeitgeber spricht natürlich gleich eine fristlose außerordentliche Kündigung wegen eines schweren Vertragsverstoßes aus. Dieser mache es ihm unmöglich, weiter vertrauensvoll mit dem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten. Und das auch noch, obwohl überhaupt kein wirtschaftlicher Schaden entstanden war!

 
Den ganzen Beitrag lesen
04.08.2011
06:32

Der abgeschlossene Kurzroman

Da hat es ein Arbeitnehmer wohl übertrieben – für eine Kündigung reichte es trotzdem nicht. Er kam auf die Idee, einen Roman zu schreiben. Aus der Perspektive des Ich-Erzählers teilt er mit, dass ein Kollege „Hannes“ regelmäßig Rauschgift nehme.

 
Den ganzen Beitrag lesen