Artikel zum Thema: Kündigung
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3-wöchige Klagefrist beachten!
Wieder einmal ist ein Arbeitnehmer über die 3-wöchige Klagefrist gestolpert. Gibt es etwas Ärgerlicheres als Fristen nicht einzuhalten? Grundsätzlich gilt: Wollen Sie gegen eine Kündigung vorgehen, haben Sie dies binnen 3 Wochen zu erledigen. Hier reicht nicht ein einfaches Widerspruchsschreiben an Ihren Arbeitgeber: Es muss eine Klage an das Arbeitsgericht geschrieben werden!
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Kündigung wegen HIV-Infektion
Du meine Güte, als wenn es erkrankte Menschen nicht schon schwer genug hätten: Ein Arbeitnehmer war in der Probezeit tätig. Sodann erfuhr der Arbeitgeber, dass sein Arbeitnehmer eine HIV-Infektion hat. Und was geschah? Er kündigte dem Arbeitnehmer aus Gründen der Arbeitssicherheit!
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Der Arbeitnehmer zog vor das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 21. Juli 2011, Az.: 17 Ca 1102/11). Er war der Auffassung, dass die Kündigung einerseits willkürlich sei, andererseits könne er nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Entschädigung verlangen.
Das Arbeitsgericht Berlin war jedoch anderer Ansicht. Die Kündigungsschutzklage wies das Gericht ab, da das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate bestand. Erst nach 6 Monaten beginnt der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. So ist innerhalb der ersten 6 Monate ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber ohne eine Begründung jederzeit möglich. Besonderer Kündigungsschutz infolge einer Schwerbehinderung bestand nicht. Außerdem hielt das Gericht die Kündigung nicht für willkürlich. Es befand die aufgeführten Gründe des Arbeitgebers sogar für nachvollziehbar.
Auch eine Entschädigung hinsichtlich einer Diskriminierung lehnte das Gericht ab. Letztendlich beeinträchtige eine HIV-Infektion nicht die Betroffenen in Ihrer Erwerbsfähigkeit. Daher liegt keine Behinderung vor und eine Diskriminierung bezüglich einer Behinderung scheidet somit aus.
Fazit: Arbeitnehmer sollten ihrem Arbeitgeber Krankheiten wie bspw. eine HIV-Infektion möglichst nicht offenbaren. Die Folgen sind schnell absehbar …
Abmahnung ist gut, Kündigung ist schlecht
Manchmal kann Sie eine Abmahnung vor einer fristlosen Kündigung retten. So war es auch einem Arbeitnehmer vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht ergangen (Urteil vom 15.02.2011, Az.: 13 Sa 1460/10).
Er hatte nämlich eine Kündigung seines Arbeitgebers bekommen. Aber der Reihe nach: Er arbeitete bei einer Firma, die Luftgeräteteile wartete. Dazu gehörten auch Flugzeug-Trolleys. Das sind diese kleinen Handwagen, mit denen die Stewardess durch das Flugzeug schiebt und Erdnüsse oder Getränke anbietet.
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Schon wieder: Diebstahl wegen einer abgelaufenen Tafel Schokolade!
Unglaublich, dass die Arbeitgeber es einfach nicht lernen! Jetzt hat ein seit 36 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer eine abgelaufene Tafel Schokolade verschwinden lassen. Der Schokoladenteufel hatte allerdings Pech, da er erwischt wurde. Und der Arbeitgeber spricht natürlich gleich eine fristlose außerordentliche Kündigung wegen eines schweren Vertragsverstoßes aus. Dieser mache es ihm unmöglich, weiter vertrauensvoll mit dem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten. Und das auch noch, obwohl überhaupt kein wirtschaftlicher Schaden entstanden war!
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Der abgeschlossene Kurzroman
Da hat es ein Arbeitnehmer wohl übertrieben – für eine Kündigung reichte es trotzdem nicht. Er kam auf die Idee, einen Roman zu schreiben. Aus der Perspektive des Ich-Erzählers teilt er mit, dass ein Kollege „Hannes“ regelmäßig Rauschgift nehme.
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