Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

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Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

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Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

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Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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02.08.2011
06:37

Prozesskosten steuerlich absetzbar

Haben Sie Ihren Arbeitgeber einmal verklagt und mussten Sie dafür Prozesskosten zahlen? Dann können Sie die ab sofort als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend machen. So hat es der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.05.2011, Az.: VI R 42/10, entschieden.

Wichtig: Seine bisherige Rechtsprechung hat der BFH damit geändert!

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war arbeitsunfähig erkrankt. Dann wollte sie ihre Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen, die jedoch nach Feststellung einer Berufsunfähigkeit die Zahlungen einstellte. Die Arbeitnehmerin verklagte in einem Zivilprozess ihre Versicherung und verlor. Die Prozesskosten in Höhe von ca. 10.000 € wollte sie bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen – zu Recht, wie der BFH entschied.

Damit ist jetzt klar, dass Zivilprozesskosten unabhängig vom Gegenstand des Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Allerdings müssen die Kosten unausweichlich sein. Das ist der Fall, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die Klage nicht mutwillig ist. Gleiches wird dann auch für das Arbeitsrecht gelten!

Fazit: Ein gutes Urteil. Wenn man sich insbesondere die Regelung in § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz anschaut wird verständlich, wie wichtig die neue Rechtsprechung ist. Denn selbst wenn Sie gewinnen, erhalten Sie die Kosten für Ihren Rechtsanwalt vom Gegner in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht nicht erstattet. Diese Kosten können Sie jetzt wenigstens bei Ihrer Einkommenssteuererklärung ansetzen.

28.07.2011
06:00

Betriebsrat: Übergabe der Anhörung zu einer Kündigung an Stellvertreter

Sind Sie auch in einem Betriebsrat tätig? Dann wissen Sie, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich sämtliche Dokumente an den Vorsitzenden des Betriebsrats aushändigen muss. Nur im Vertretungsfall ist etwas anderes möglich. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war eine Modekette mit 47 Filialen in Insolvenz geraten.

 
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30.06.2011
06:15

Fristlose Kündigung trotz Schuldunfähigkeit möglich

Vielleicht kennen Sie das Problem aus dem Fernsehen: Ein Mensch hat eine schwerwiegende Straftat begangen, allerdings im schuldlosen Zustand. Eine Bestrafung scheidet aus. Was ist aber mit einem Arbeitnehmer, dem so etwas passiert? Kann ihm trotzdem gekündigt werden? Ja, kann es – jedenfalls nach dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.06.2011, Az.: 5 Sa 509/10.

 
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23.06.2011
06:34

Polizei gerufen – Kündigung bekommen

Mit Kollegen streiten und dann ohne Grund die Polizei rufen kann zu einer Kündigung führen. So musste es ein Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, Az.: 6 Sa 2558/10, erfahren.

 
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21.06.2011
06:29

Manipulation von Zeiterfassungsdaten können zur Kündigung führen – müssen es aber nicht

Du meine Güte, Arbeitgeber versuchen es auch immer wieder mit allen Mitteln. Jetzt hat ein Arbeitnehmer angeblich ein Arbeitszeitbetrug von 1 Minute begangen und deshalb die fristlose Kündigung erhalten. Und das nach einer 32-jährigen Betriebszugehörigkeitszeit!

 
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