Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

€ 14,95

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

€ 2,90

Artikel zum Thema: Kündigung
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05.12.2009
07:21

Kündigung und Kündigungsgründe

Frage: „Bin ich verpflichtet als Arbeitnehmer Gründe bei meiner Kündigung anzugeben? Ich arbeite seit 6 Jahren bei einem Unternehmen und möchte nun zu einem Wettbewerber wechseln. Bin ich nun verpflichtet, dem Arbeitgeber den Wechsel zu den Wettbewerber mitzuteilen oder kann ich ohne Angabe von Gründen einfach so kündigen?“

 
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04.12.2009
10:45

Arbeitsbescheinigung

Frage: „Ich bin seit dem 06. November arbeitslos. Ende Oktober habe ich meine Unterlagen vom Arbeitsamt bei meinem Ex-Chef abgegeben. Jetzt warte ich noch immer auf sie. Wie lange darf er sich eigentlich Zeit lassen? Für den Monat November kann ich mein Arbeitslosengeld nicht bekommen. Kann ich die anstehenden Mahngebühren und Kosten von ihm verlangen, die nicht pünktlich auf meinem Konto abgebucht werden konnten oder sogar zurückgebucht werden mussten?“

 
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04.12.2009
10:06

Krankheit während Kündigungsfrist

Frage: „Ich habe gestern mein Arbeitsverhältnis gekündigt und heute eine Grippe bekommen. Aber langsam: Ich habe zum 31. Dezember gekündigt. Seit heute bin ich richtig krank, so dass ich nicht mehr arbeiten kann. Mich hat die Schweinegrippe voll erwischt. Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll. Eigentlich müsste ich den ganzen Monat noch arbeiten und am 01. Januar schon den neuen Job anfangen. Dort möchte ich aber gut erholt beginnen und gesund anfangen. Mir ist das gegenüber meinem jetzigen Arbeitgeber sehr peinlich. Wer kann mir helfen? Was soll ich tun?“

 
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03.12.2009
08:49

Kündigung darf Ehegatten zugestellt werden

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln beschäftigt sich mit der Übergabe einer Kündigung an den Ehegatten.

Das war geschehen:
Eine Arbeitnehmerin sollte eine Kündigung erhalten. Nennen wir Sie Frau A. Das Kündigungsschreiben übergab die Arbeitgeberin einem anderen Kollegen, den wir Herrn K nennen.

 
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01.12.2009
07:18

Fristlose Kündigung wegen Spesenbetrug

Ein Spesenbetrug kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das musste eine Abteilungsleiterin für Damenoberbekleidung erfahren.

 
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