Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

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Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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19.06.2011
06:24

Darf Ihr Arbeitgeber Ihrem Ehegatten die Kündigung aushändigen?

Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen kündigen. Im Regelfall übergibt er Ihnen die Kündigung persönlich oder lässt Sie Ihnen per Einschreiben zukommen. Was aber, wenn er sie Ihrem Ehegatten in die Hand drückt – und das auch noch an dessen Arbeitsplatz? Gibt es nicht? Doch, so etwas gibt es und der Fall landete sogar vor dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 09.06.2011, Az.: 6 AZR 687/09).

 
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16.06.2011
07:30

Pech für Rentner: Erwerbsminderungsrentner können von Sozialplanabfindungen ausgeschlossen werden

Wieder einmal Pech für vermutlich ältere Arbeitnehmer: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer,

  • die sich in einer Erwerbsminderungsrente befinden und
  • diese voraussichtlich nach längerer Zeit andauert,

von einer Sozialplanabfindung ausgeschlossen werden können.

 

 
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07.06.2011
06:00

Kündigung wegen unberechtigten Betretens der Geschäftsräume

Betreten Sie niemals ohne Befugnis die Geschäftsräume Ihres Arbeitgebers. Dann kann es nämlich zu einer Kündigung kommen. In einem aktuellen Fall hatte ein Arbeitnehmer zunächst eine Kündigung und ein Hausverbot erhalten. Das hat er jedoch gar nicht eingesehen und ist trotz der Verhängung eines Hausverbotes während der normalen Öffnungszeiten an seinen Arbeitsplatz gegangen und hat Unterlagen aus dem Schreibtisch entnommen.

 
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31.05.2011
06:01

Junge Mutter gegen Fast-Rentnerin: Wer muss zuerst dran glauben?

In kaum einem Land der Welt ist der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer so gut wie in Deutschland. Aber auch hier ist er nicht lückenlos: Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitgeber einen betriebsbedingten Kündigungsgrund nachweisen können.

 
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26.05.2011
06:26

Aktivitäten für NPD ist Kündigungsgrund

Ein Arbeitnehmer war Mitglied der NPD und bei einem Bundesland in der Finanzverwaltung tätig. Vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses hatte er sich in einer Erklärung zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt und angegeben, er sei nicht Mitglied einer Organisation, die diese Grundordnung bekämpfe.

 
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