Artikel zum Thema: Kündigung
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Darf Ihr Arbeitgeber Ihrem Ehegatten die Kündigung aushändigen?
Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen kündigen. Im Regelfall übergibt er Ihnen die Kündigung persönlich oder lässt Sie Ihnen per Einschreiben zukommen. Was aber, wenn er sie Ihrem Ehegatten in die Hand drückt – und das auch noch an dessen Arbeitsplatz? Gibt es nicht? Doch, so etwas gibt es und der Fall landete sogar vor dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 09.06.2011, Az.: 6 AZR 687/09).
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Pech für Rentner: Erwerbsminderungsrentner können von Sozialplanabfindungen ausgeschlossen werden
Wieder einmal Pech für vermutlich ältere Arbeitnehmer: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer,
- die sich in einer Erwerbsminderungsrente befinden und
- diese voraussichtlich nach längerer Zeit andauert,
von einer Sozialplanabfindung ausgeschlossen werden können.
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Kündigung wegen unberechtigten Betretens der Geschäftsräume
Betreten Sie niemals ohne Befugnis die Geschäftsräume Ihres Arbeitgebers. Dann kann es nämlich zu einer Kündigung kommen. In einem aktuellen Fall hatte ein Arbeitnehmer zunächst eine Kündigung und ein Hausverbot erhalten. Das hat er jedoch gar nicht eingesehen und ist trotz der Verhängung eines Hausverbotes während der normalen Öffnungszeiten an seinen Arbeitsplatz gegangen und hat Unterlagen aus dem Schreibtisch entnommen.
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Junge Mutter gegen Fast-Rentnerin: Wer muss zuerst dran glauben?
In kaum einem Land der Welt ist der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer so gut wie in Deutschland. Aber auch hier ist er nicht lückenlos: Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitgeber einen betriebsbedingten Kündigungsgrund nachweisen können.
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Aktivitäten für NPD ist Kündigungsgrund
Ein Arbeitnehmer war Mitglied der NPD und bei einem Bundesland in der Finanzverwaltung tätig. Vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses hatte er sich in einer Erklärung zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt und angegeben, er sei nicht Mitglied einer Organisation, die diese Grundordnung bekämpfe.
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