Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

€ 14,95

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

€ 2,90

Artikel zum Thema: Kündigung
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15.05.2011
06:34

Abmahnung – Dann gibt es keine Kündigung mehr!

Erhalten Sie eine Abmahnung für einen Arbeitsvertragsverstoß, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht mehr kündigen – jedenfalls nicht wegen des gleichen Grundes!

Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall entschieden (Urteil vom 28.04.2011, Az.: 25 Sa 2684/10).

 
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05.05.2011
06:20

Meineid vor dem Arbeitsgericht – Wie soll ich mich verhalten?

Ein Arbeitnehmer rief mich soeben an. Er ist in einer echten Zwickmühle. Er wird von einem anderen Rechtsanwalt vertreten und dieser hat für ihn eine Kündigungsschutzklage eingereicht.

 
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26.04.2011
06:45

Schadensersatz nach Kündigung?

Ein Arbeitnehmer hat Unterschlagungen bei seinem Arbeitgeber begangen. Zwischen den Parteien bestand ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches am 31.03. ausgelaufen ist. Die Unterschlagungen sind noch nicht aufgefallen. Hat der Arbeitgeber nun noch Chancen, gegen den Arbeitnehmer vorzugehen? Oder kann sich der Arbeitnehmer wegen des ausgelaufenen Arbeitsvertrages zurücklehnen und ihm kann nichts mehr passieren?

 

 
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Job als Mutterschaftsvertretung – Wann endet das Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitnehmer ist zur Vertretung einer Arbeitnehmerin eingestellt worden. Im Vertrag findet sich als sachlicher Grund, dass er für die Dauer der Mutterschutzfristen und der Erziehungszeiten befristet eingestellt wird.

 
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07.04.2011
06:16

Abkürzung der Kündigungsfrist – Das ist nicht immer möglich!

Haben Sie auch solche Klauseln in Ihren Arbeitsverträgen? Sollen Sie bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine Vertragsstrafe zahlen?

Häufig vereinbaren Arbeitgeber gerne dann Vertragsstrafen, wenn sie einen Arbeitnehmer unbedingt an ihr Unternehmen binden wollen. So sollen durch Vertragsstrafen arbeitnehmerseitige Kündigungen ohne das Einhalten einer Kündigungsfrist vermieden werden.

 
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