Kündigung - unsere Produktempfehlungen

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Betriebsbedingte Kündigung Runde 1: Betriebsbedingte Kündigung erhalten? Ab jetzt tickt die Uhr – und zwar gegen Sie!

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung Runde 2: Kündigung erhalten? Mit dieser Taktik sichern Sie sich eine hohe Abfindung

Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...

€ 14,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

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Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

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Artikel zum Thema: Kündigung
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10.03.2011
06:05

Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage – Nicht immer ist das möglich!

Eine Kündigungsschutzklage haben Sie binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen. Andernfalls ist die Klagefrist versäumt und die Kündigung wird bestandskräftig. Ihr Arbeitsverhältnis endet dann also zu dem in der Kündigung angegebenen Zeitpunkt –
unabhängig davon, ob die Kündigung berechtigt ist oder nicht.

 
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09.03.2011
06:57

Welches ist das zuständige Arbeitsgericht?

Immer wieder werden Klagen vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Was ist, wenn dadurch die 3-Wochen-Frist aus dem Kündigungsschutzgesetz nicht eingehalten werden kann? Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Kündigung und müssen nun binnen 3 Wochen klagen. Ihr Rechtsanwalt reicht kurz vor Ablauf der Frist die Klage ein – allerdings bei dem örtlich unzuständigen Gericht! Das kann schneller geschehen, als Ihnen lieb sein kann.

 
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06.03.2011
06:34

Leiharbeit und Zeitarbeit – Leiharbeit schließt betriebsbedingte Kündigung aus

Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt. Gelegentlich kommen auch Begriffe wie Personalleasing oder AÜG vor. All diese Begriffe bezeichnen den Vorgang, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen wird.

In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen das Wichtigste zu diesem Thema darstellen.

Heute: Leiharbeit schließt betriebsbedingte Kündigung aus

 
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04.03.2011
05:59

Kündigungsfrist von 1 Woche – Ist das möglich?

Eine Arbeitnehmerin ist mit einer Kündigungsfrist von nur 1 Woche gekündigt worden. Der Arbeitgeber verweist insoweit auf einen Tarifvertrag, in dem diese kurze Kündigungsfrist zu finden sein soll. Ist das möglich?

 
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03.03.2011
06:41

Übergriffe und Misshandlungen von Kindern – Die Kündigung des Vorgesetzten ist aber nicht immer möglich

Wieder ein trauriger Fall von massiven Übergriffen und Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen. Betreuer einer Wohngruppe sollen sich bei aggressivem Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu Übergriffen und Misshandlungen haben verleiten lassen. Das steht soweit fest.

 
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