Artikel zum Thema: Kurzarbeit
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25.04.2011
06:55

Kurzarbeit – Selten über Arbeitsvertrag zu vereinbaren

Ein Unternehmen will Kurzarbeit machen. Wie läuft das? Entweder einigen sich Betriebsrat und Arbeitgeber auf die Kurzarbeit. Die Betriebsvereinbarung wirkt dann direkt in die einzelnen Arbeitsverhältnisse hinein. Oder der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einigen sich direkt auf die Kurzarbeit. Auch das ist möglich.

 
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24.04.2011
06:20

Kurzarbeit – Und zwar ab sofort und ohne Ankündigung!

Gerade in Kleinbetrieben wird häufig etwas über die Grenzen des Arbeitsrechts hinaus von Arbeitgebern unternommen. Koste es was es wolle, bestimmte Dinge sollen einfach durchgedrückt werden.

 
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Kurzarbeit – Wehren Sie sich gegen Lohnkürzungen!

Ein Urteil des Arbeitsgerichts Herford macht allen Arbeitnehmern Mut (Urteil vom 19.02.2010, Az.: 1 Ca 975/09).

Kurzarbeit fällt nicht vom Himmel, sondern muss vereinbart werden. Der Arbeitgeber darf sie insbesondere nicht einseitig anordnen. Entweder vereinbart der Arbeitgeber mit jedem einzelnen Arbeitnehmer die Kurzarbeit oder er vereinbart dieses mit seinem Betriebsrat. So war es auch in dem vom Arbeitsgericht Herford entschiedenen Fall geschehen.

 
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05.03.2011
06:08

Leiharbeit und Zeitarbeit – Kurzarbeit im Verleihbetrieb

Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt. Gelegentlich kommen auch Begriffe wie Personalleasing oder AÜG vor. All diese Begriffe bezeichnen den Vorgang, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen wird.

In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen das Wichtigste zu diesem Thema darstellen.

Heute: Kurzarbeit im Verleihbetrieb

 
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09.12.2010
06:33

Kurzarbeit und zeitgleich neue GmbH – Darf der Arbeitgeber das?

Darf ein Arbeitgeber eine neue GmbH gründen, während in einem anderen seiner Betriebe Kurzarbeit gemacht wird?

Was ist eigentlich Kurzarbeit? Letztendlich bedeutet Kurzarbeit, dass vorübergehend die regelmäßige Arbeitszeit in einem Betrieb verringert wird. Sie kann sogar auf Null zurückgefahren werden. Grund ist stets ein erheblicher Arbeitsausfall. Von der Kurzarbeit können sämtliche Arbeitnehmer eines Betriebs oder nur Teile betroffen sein.

 
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