Entgelt und Gehalt - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Abtretung einer Gehaltsforderung

Mustervorlage: Abtretung einer Gehaltsforderung

Kaufen Sie etwas auf Raten und möchten Sie diesen Kauf absichern, dann können Sie Ihre Gehaltsforderung gegen Ihren Arbeitgeber an Ihren Gläubiger abtreten. Ihr Arbeitgeber erfährt von der Abtretung nur, wenn Sie die Raten wirklich nicht mehr bedienen können und der Gläubiger an ihn herantritt...

€ 3,50

Mustervorlage: Forderung nach Sondergratifikation

Mustervorlage: Forderung nach Sondergratifikation

Bei Gratifikationen handelt es sich um freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte Sondervergütungen...

€ 2,90

Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

So grotesk es klingt: Ihr Arbeitgeber weiß oft nicht, dass er tarifgebunden ist. Und er darf auch Sie nicht nach Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Das heißt für Sie: Wenn Sie ihn nicht auf die Tarifbindung hinweisen, können Ihnen tarifliche Ansprüche verloren gehen...

€ 2,90

Artikel zum Thema: Entgelt/ Lohn/ Gehalt
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Gleichbehandlung bei Einstellungen

Wieder einmal ein interessanter Fall: Eine Arbeitnehmerin war befristet eingestellt worden und wollte kündigen. Sie hatte von einem anderen LexikonArbeitgeber ein besseres Arbeitsangebot erhalten. Daraufhin wurde Ihr von dem alten Arbeitgeber eine Festeinstellung und eine höhere Bezahlung angeboten. Die LexikonArbeitnehmerin hat dies dann angenommen und ist bei der Firma verblieben. Es gibt jedoch noch weitere Mitarbeiter, die einen Lexikonbefristeten Arbeitsvertrag haben und die teilweise sogar schon länger gearbeitet haben und auch über eine höhere Qualifikation verfügen. Können sich nunmehr die anderen Arbeitnehmerinnen auf das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - InhaltsübersichtGleichbehandlungsgesetz berufen und ebenfalls eine Festanstellung fordern?

 
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03.03.2010
06:43

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf den Punkt gebracht - Teil II

Jeder Arbeitgeber ist nach § 108 Gewerbeordnung verpflichtet, eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts zu erstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung geändert haben.

Zu den Mindestangaben hatte ich in meinem gestrigen Blog bereits Einiges geschrieben.

Heute lesen Sie, wie viel Sie zahlen:

 
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02.03.2010
12:16

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf den Punkt gebracht - Teil I

Über falsche oder gar nicht erhaltene Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen gibt es immer wieder Streit.

Zuletzt habe ich von einer Arbeitnehmerin erfahren, dass diese nur die Hälfte ihres Lohns erhalten hat, da sich die Personalabteilung schlicht und ergreifend vertan hat. Nun soll sie das Restgehalt mit der folgenden Lohnabrechnung, also in ca. 4 Wochen, erst erhalten. Sie ist natürlich verzweifelt, da sie auf das Geld dringend angewiesen ist. Schließlich laufen ihre Kreditraten, die Miete und die Kosten zum Lebensunterhalt weiter.

Wenn der Arbeitgeber keine Gehaltsabrechnung erstellen möchte, so sollte er doch wenigstens schon einmal einen weiteren Abschlag zahlen.

 
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01.03.2010
07:35

Dumpinglöhne - auch 400-€-Kräfte sind geschützt

Viele Arbeitgeber meinen noch immer, Aushilfen wären keine vollwertigen Arbeitnehmer. Das ist nicht richtig! Lediglich hinsichtlich der Sozialbeiträge und Steuern gibt es einige Besonderheiten. Arbeitsrechtlich sind 400-€-Minijobber aber genauso zu behandeln, wie Vollzeitkräfte. Dies gilt auch für das Verbot der Dumpinglöhne.

 
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21.02.2010
06:09

Doppelt Kindergeld kassiert – arbeitsrechtlich okay?

Seit ca. 1 Jahr ist klar, dass hunderte Staatsbedienstete zu viel Kindergeld kassiert haben. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.

Haben die Betroffenen auch arbeitsrechtlich etwas zu befürchten?

Aber zunächst zu dem aktuellen Fall, der deutlich macht, wie es zu den Doppelzahlungen kommen konnte: Ein Beamter war nach der Privatisierung der Deutschen Bahn statusmäßig in den Betrieb „Bundeseisenbahnvermögen“ versetzt worden. Als beurlaubter Beamter arbeitete er bei dem privaten Arbeitgeber Deutsche-Bahn-AG weiter. Im Januar 1998 beantragte er für seine Tochter Kindergeld bei der Familienkasse. Gleichzeitig reichte er bei seinem Statusarbeitgeber „Bundeseisenbahnvermögen“ einen Antrag auf Zahlung von Kindergeld ein. Von da an bekam er tatsächlich zweimal Kindergeld, einmal von der Familienkasse, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, und einmal von „Bundeseisenbahnvermögen“.

 
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