Artikel zum Thema: Entgelt/ Lohn/ Gehalt
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Gleichbehandlung bei Einstellungen
Wieder einmal ein interessanter Fall: Eine Arbeitnehmerin war befristet eingestellt worden und wollte kündigen. Sie hatte von einem anderen LexikonArbeitgeber ein besseres Arbeitsangebot erhalten. Daraufhin wurde Ihr von dem alten Arbeitgeber eine Festeinstellung und eine höhere Bezahlung angeboten. Die LexikonArbeitnehmerin hat dies dann angenommen und ist bei der Firma verblieben. Es gibt jedoch noch weitere Mitarbeiter, die einen Lexikonbefristeten Arbeitsvertrag haben und die teilweise sogar schon länger gearbeitet haben und auch über eine höhere Qualifikation verfügen. Können sich nunmehr die anderen Arbeitnehmerinnen auf das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - InhaltsübersichtGleichbehandlungsgesetz berufen und ebenfalls eine Festanstellung fordern?
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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf den Punkt gebracht - Teil II
Jeder Arbeitgeber ist nach § 108 Gewerbeordnung verpflichtet, eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts zu erstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung geändert haben.
Zu den Mindestangaben hatte ich in meinem gestrigen Blog bereits Einiges geschrieben.
Heute lesen Sie, wie viel Sie zahlen:
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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf den Punkt gebracht - Teil I
Über falsche oder gar nicht erhaltene Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen gibt es immer wieder Streit.
Zuletzt habe ich von einer Arbeitnehmerin erfahren, dass diese nur die Hälfte ihres Lohns erhalten hat, da sich die Personalabteilung schlicht und ergreifend vertan hat. Nun soll sie das Restgehalt mit der folgenden Lohnabrechnung, also in ca. 4 Wochen, erst erhalten. Sie ist natürlich verzweifelt, da sie auf das Geld dringend angewiesen ist. Schließlich laufen ihre Kreditraten, die Miete und die Kosten zum Lebensunterhalt weiter.
Wenn der Arbeitgeber keine Gehaltsabrechnung erstellen möchte, so sollte er doch wenigstens schon einmal einen weiteren Abschlag zahlen.
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Dumpinglöhne - auch 400-€-Kräfte sind geschützt
Viele Arbeitgeber meinen noch immer, Aushilfen wären keine vollwertigen Arbeitnehmer. Das ist nicht richtig! Lediglich hinsichtlich der Sozialbeiträge und Steuern gibt es einige Besonderheiten. Arbeitsrechtlich sind 400-€-Minijobber aber genauso zu behandeln, wie Vollzeitkräfte. Dies gilt auch für das Verbot der Dumpinglöhne.
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Doppelt Kindergeld kassiert – arbeitsrechtlich okay?
Seit ca. 1 Jahr ist klar, dass hunderte Staatsbedienstete zu viel Kindergeld kassiert haben. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.
Haben die Betroffenen auch arbeitsrechtlich etwas zu befürchten?
Aber zunächst zu dem aktuellen Fall, der deutlich macht, wie es zu den Doppelzahlungen kommen konnte: Ein Beamter war nach der Privatisierung der Deutschen Bahn statusmäßig in den Betrieb „Bundeseisenbahnvermögen“ versetzt worden. Als beurlaubter Beamter arbeitete er bei dem privaten Arbeitgeber Deutsche-Bahn-AG weiter. Im Januar 1998 beantragte er für seine Tochter Kindergeld bei der Familienkasse. Gleichzeitig reichte er bei seinem Statusarbeitgeber „Bundeseisenbahnvermögen“ einen Antrag auf Zahlung von Kindergeld ein. Von da an bekam er tatsächlich zweimal Kindergeld, einmal von der Familienkasse, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, und einmal von „Bundeseisenbahnvermögen“.
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