Entgelt und Gehalt - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Abtretung einer Gehaltsforderung

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Kaufen Sie etwas auf Raten und möchten Sie diesen Kauf absichern, dann können Sie Ihre Gehaltsforderung gegen Ihren Arbeitgeber an Ihren Gläubiger abtreten. Ihr Arbeitgeber erfährt von der Abtretung nur, wenn Sie die Raten wirklich nicht mehr bedienen können und der Gläubiger an ihn herantritt...

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Mustervorlage: Forderung nach Sondergratifikation

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Bei Gratifikationen handelt es sich um freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte Sondervergütungen...

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Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

So grotesk es klingt: Ihr Arbeitgeber weiß oft nicht, dass er tarifgebunden ist. Und er darf auch Sie nicht nach Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Das heißt für Sie: Wenn Sie ihn nicht auf die Tarifbindung hinweisen, können Ihnen tarifliche Ansprüche verloren gehen...

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Artikel zum Thema: Entgelt/ Lohn/ Gehalt
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10.01.2012
06:55

Weihnachtsgeld im November – kein Anspruch bei vorzeitigem Ausscheiden

Scheiden Sie im Laufe eines Kalenderjahres durch einen Vergleich aus dem Arbeitsverhältnis aus, sollten Sie die Frage der Zahlung des Weihnachtsgelds im Vergleich mit regeln. Sonst kann es Ihnen ergehen, wie dem Arbeitnehmer im Fall des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 6 Sa 115/11:

Ein Arbeitnehmer schied durch einen Vergleich am 30.06.2010 aus dem Arbeitsverhältnis aus. Da er in jedem November Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttoentgelts erhielt, verlangte er nun schon einmal anteilig für die ersten 6 Monate des Jahres 2010 sein Weihnachtsgeld. Das machte der Arbeitgeber jedoch nicht mit. Er war der Auffassung, dass durch das vorzeitige Ausscheiden im Juni, kein Weihnachtsgeld bezahlt werden muss – auch nicht anteilig.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab dem Arbeitgeber Recht. Der Zahlungszeitpunkt im November spricht dafür, dass der Arbeitnehmer noch in einem ungekündigten Arbeitsplatzverhältnis stehen muss. Denn letztendlich soll auch die Betriebstreue mit der Zahlung belohnt werden. Daher entsteht ein Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes als Vollanspruch erst im November des jeweiligen Jahres. Da war der Arbeitnehmer jedoch schon nicht mehr beschäftigt.

Daher erhielt der Arbeitnehmer nichts.

13.12.2011
06:54

Von 400 auf 450 € - Soll die Geringfügigkeitsgrenze angehoben werden?

Die Bundesregierung will die Verdienstgrenzen bei den Minijobs auf 450 € anheben. Für die so genannten Midijobber soll sie auf 850 € steigen.

Nun ist Ihre Meinung gefragt: Es gibt über 7 Millionen 400-€-Jobs. Was halten Sie von der Anhebung? Denn eins ist letztendlich klar: Die Niedriglohnfalle schafft keine wirkliche soziale Absicherung.

 
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27.10.2011
06:15

Endlich: Mehr Weihnachtsgeld für Bundesbeamte

Früher war es klar, dass Beamte, Richter und Soldaten des Bundes eine Sonderzahlung in Höhe eines kompletten Monatsentgelts zu Weihnachten erhalten haben. Diese Zahlung wurde dann immer weiter herabgestuft.

Nunmehr sollen Bundesbeamte ab 2012 wieder eine Sonderzahlung in Höhe von 60 % eines Monatsbezugs erhalten.

So hat es die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf vom 05.10.2011 beschlossen. Jetzt ist das entsprechende Gesetz zu entwerfen und Bundesbeamte werden dann mehr Geld bekommen.

Aber was ist mit den vielen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes? Insbesondere in den Kommunen und Bundesländern gibt es viele Beamte, denen auch das 13. Gehalt gestrichen oder herabgesetzt wurde. Hier sind die Bundesländer und die Kommunen gefragt. Auch für diese Mitarbeiter sollten annehmbare Arbeitsbedingungen gelten. Das gilt auch in Zeiten knapper Haushaltskassen.

Vielleicht ist das ja auch einmal ein Betätigungsfeld für Personalräte…


23.10.2011
08:59

Fußballtrainer der 2. Liga verdient 20.000 €

Möchten Sie wissen, was ein Fußballtrainer der 2. Liga verdient? Dann müssen Sie nur das neue Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm lesen (Urteil vom 11.10.2011, Az.: 14 Sa 543/11). Der SC Paderborn hatte sich nämlich von seinem ehemaligen Cheftrainer getrennt. 

 
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20.10.2011
06:02

Keine Anfechtung von Lohnzahlungen in der Insolvenz

Ein wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer, die in einer Insolvenzphase Arbeitsentgelt erhalten: Ein Arbeitnehmer war als Betriebsleiter in einem Unternehmen beschäftigt. Ab 2006 erhielt er nicht mehr regelmäßig seine Lohn- und Gehaltszahlungen.

 
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