Artikel zum Thema: Entgelt/ Lohn/ Gehalt
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Kein Nettolohn bei Schwarzarbeit
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer Klage auf Lohn bei Schwarzarbeit beschäftigen müssen.
Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie arbeiten „schwarz“, also ohne, dass Sie bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet sind. Mit Ihrem Arbeitgeber haben Sie vereinbart, dass Sie pro Stunde 10 € erhalten sollen. Jetzt fliegt die Sache auf und die Behörden bekommen Wind von Ihrer Schwarzarbeit.
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Minijob und Elternzeit – ist das möglich?
Haben Eltern in einem Minijob Anspruch auf eine 3-jährige Elternzeit? Die Elternzeit ist ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt des Kindes. Die Elternzeit beginnt grundsätzlich 8 Wochen nach der Geburt. Während der Elternzeit bekommen Sie Elterngeld für maximal 12 Monate nach der Geburt und zwar 67 % von Ihrem bisherigen Nettoeinkommen, maximal jedoch 1.800 €. Weiterhin erhalten Sie natürlich das Kindergeld für das erste Kind in Höhe von 184 €.
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Lohndumping ist Straftat – wichtiges und richtiges neues Urteil
Das Landgericht Magdeburg hat einen Reinigungsunternehmer verurteilt. Er hatte mit seiner in Magdeburg ansässigen Firma in 2002 bis 2007 russisch sprechende Arbeitnehmerinnen in westlichen Bundesländern für Toiletten- und Waschräume an Autobahnraststätten, Autohöfen und Schnellrestaurants zu geringen Stundenlöhnen bis in den 1-€-Bereich beschäftigt. Offiziell waren die weiblichen Arbeitskräfte als so genannte Minijobber beschäftigt. Sie mussten jedoch tatsächlich bei einem Monatslohn zwischen 60 und 300 Euro bei einem Arbeitseinsatz von 2 Wochen pro Monat täglich 12 Stunden arbeiten. Der Stundenlohn lag damit weit unter dem allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 7,68 Euro pro Stunde – etwa im 1-€-Bereich.
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Sorgen Sie für Ihr Alter vor – wie denn?
Die gesetzlichen Renten reichen nicht fürs Alter. So hört man es immer wieder von Politikern. Private Vorsorge ist also gefragt. Nun schauen wir uns einmal eine typische deutsche Kleinfamilie an:
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Hartz 4 – ab morgen gibt es mehr Geld
Ab morgen, dem 01.07.2010, gibt es mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger. Die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist am 25.06.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Wegen dieser Bekanntmachung trägt die monatliche Regelleistung ab dem 01. Juli 2010 insgesamt 359 Euro. Das gilt für Personen, die alleinstehend und alleinerziehend sind oder deren Partner minderjährig ist.
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