Artikel zum Thema: Entgelt/ Lohn/ Gehalt
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Kein Gehalt während des Kündigungsschutzprozesses
Das ist zu tun
Ist Ihnen gekündigt worden? Dann prüfen Sie, ob Sie gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vorgehen können. Ein solches Verfahren kann jedoch mehrere Monate dauern. In der Regel sogar über ihren Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses hinaus.
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Hartz-4-Darlehen von Verwandten ist kein Einkommen
Erhalten Sie Hartz IV? Dann wissen Sie sicherlich, dass Einkommen angerechnet wird. Dies gilt aber nicht für ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Es vermehrt insbesondere auch nicht Ihr Vermögen.
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Unterhaltskosten für Wohnmobil bei Hartz 4
Immer mehr Menschen müssen in der wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland in immer kleinere Wohnungen ziehen. Die Mietkosten sind so hoch geworden, dass sich viele vernünftige Wohnungen nicht mehr leisten können. Deshalb kommt es auch immer häufiger dazu, dass Menschen in Wohnwagen oder Wohnmobilen wohnen (müssen).
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Die Arbeitsbescheinigung – ein häufiger Streitpunkt
Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen und Ihnen auszuhändigen. So steht es in § 312 SGB III. Sie müssen eine solche Arbeitsbescheinigung auch nicht erst beantragen. Fehlt eine solche Bescheinigung trotz Ihres Verlangens, können Sie diese bei den Arbeitsgerichten einklagen.
Schwieriger wird es, wenn die Arbeitsbescheinigung inhaltlich falsch ist. Dann ist nämlich nicht mehr Ihr Arbeitgeber zuständig, sondern der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist gegeben. Hier würden Sie allerdings wegen einer Berichtigung der Arbeitsbescheinigung verlieren, da das Bundessozialgericht sagt, dass die Richtigkeit ohnehin von der Arbeitsagentur geprüft wird.
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Arbeitgeber führt vermögenswirksame Leistungen – VWL – nicht ab
Immer häufiger bekomme ich mit, dass Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen einfach nicht abführen. Sie haben zwar mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, der Arbeitgeber hält sich aber einfach nicht daran. Arbeitnehmern fällt dies häufig erst recht spät auf, denn wer prüft schon ständig, ob der Arbeitgeber an die Bausparkasse oder wo auch immer der Vertrag geführt wird, gezahlt hat.
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