Artikel zum Thema: Entgelt/ Lohn/ Gehalt
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Fahrtkosten – häufig bleiben Sie auf den Kosten sitzen
Ihre Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz tragen Sie selbst. Dies ist ärgerlich, wenn Sie wechselnde Einsatzorte haben. Da kommen schnell viele Euros zusammen. Ihren Arbeitgeber können Sie nicht ohne Weiteres an den Kosten beteiligen.
Eine Ausnahme: Sie haben im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel für dienstliche Fahrten vereinbart. So hat es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2009, Az.: 1 Sa 331/09, bestätigt.
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Zuviel Gehalt – muss ich das melden?
Der Fall: Ein Arbeitnehmer erhält seine Abrechnung. Dort liest er, dass ihm netto 1.000 Euro zustehen. Er schaut er auf seinen Kontoauszug und stellt fest, dass tatsächlich 2.000 Euro gezahlt wurden. Der Arbeitgeber hat sich also geirrt und zu viel gezahlt. Muss der Arbeitnehmer jetzt handeln?
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Kündigungsschutzverfahren gewonnen und der Arbeitgeber zahlt nicht
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie haben vor dem Arbeitsgericht gewonnen und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet worden, Sie wieder einzustellen. Er denkt jedoch gar nicht daran und unternimmt zunächst einmal gar nichts. Außerdem überweist er Ihnen Ihren Lohn nicht. Was sollten Sie nun tun? Wie gehen Sie vor?
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Taliban-Angehörige erhalten Hartz 4
Wieder einmal ein interessantes Urteil zu Hartz IV. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 29.04.2010, Az.: C-340/08, ein Urteil auch zum Arbeitslosengeld II in Deutschland gefällt.
Das Problem: Die vereinten Nationen haben eine Verordnung erlassen, mit der das Einfrieren von Geldern und anderen wirtschaftlichen Ressourcen angeordnet wird. Das gilt für Personen, die mit Osama bin Laden, dem El-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, geregelt wird. Die Verordnung verbietet es, diesen Personen Gelder direkt oder undirekt zur Verfügung zu stellen.
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Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld – Ihre neuen Rechte
Sie kennen den Gründungszuschuss? Sind Sie arbeitslos und wollen sich selbständig machen, erhalten Sie zur Förderung dieser Tätigkeit den Gründungszuschuss.
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