Entgelt und Gehalt - unsere Produktempfehlungen

Mustervorlage: Abtretung einer Gehaltsforderung

Mustervorlage: Abtretung einer Gehaltsforderung

Kaufen Sie etwas auf Raten und möchten Sie diesen Kauf absichern, dann können Sie Ihre Gehaltsforderung gegen Ihren Arbeitgeber an Ihren Gläubiger abtreten. Ihr Arbeitgeber erfährt von der Abtretung nur, wenn Sie die Raten wirklich nicht mehr bedienen können und der Gläubiger an ihn herantritt...

€ 3,50

Mustervorlage: Forderung nach Sondergratifikation

Mustervorlage: Forderung nach Sondergratifikation

Bei Gratifikationen handelt es sich um freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte Sondervergütungen...

€ 2,90

Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

So grotesk es klingt: Ihr Arbeitgeber weiß oft nicht, dass er tarifgebunden ist. Und er darf auch Sie nicht nach Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Das heißt für Sie: Wenn Sie ihn nicht auf die Tarifbindung hinweisen, können Ihnen tarifliche Ansprüche verloren gehen...

€ 2,90

Artikel zum Thema: Entgelt/ Lohn/ Gehalt
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18.05.2010
06:39

Fahrtkosten – häufig bleiben Sie auf den Kosten sitzen

Ihre Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz tragen Sie selbst. Dies ist ärgerlich, wenn Sie wechselnde Einsatzorte haben. Da kommen schnell viele Euros zusammen. Ihren Arbeitgeber können Sie nicht ohne Weiteres an den Kosten beteiligen.

Eine Ausnahme: Sie haben im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel für dienstliche Fahrten vereinbart. So hat es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2009, Az.: 1 Sa 331/09, bestätigt.

 
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12.05.2010
07:03

Zuviel Gehalt – muss ich das melden?

Der Fall: Ein Arbeitnehmer erhält seine Abrechnung. Dort liest er, dass ihm netto 1.000 Euro zustehen. Er schaut er auf seinen Kontoauszug und stellt fest, dass tatsächlich 2.000 Euro gezahlt wurden. Der Arbeitgeber hat sich also geirrt und zu viel gezahlt. Muss der Arbeitnehmer jetzt handeln?

 
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Kündigungsschutzverfahren gewonnen und der Arbeitgeber zahlt nicht

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie haben vor dem Arbeitsgericht gewonnen und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet worden, Sie wieder einzustellen. Er denkt jedoch gar nicht daran und unternimmt zunächst einmal gar nichts. Außerdem überweist er Ihnen Ihren Lohn nicht. Was sollten Sie nun tun? Wie gehen Sie vor?

 
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09.05.2010
06:02

Taliban-Angehörige erhalten Hartz 4

Wieder einmal ein interessantes Urteil zu Hartz IV. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 29.04.2010, Az.: C-340/08, ein Urteil auch zum Arbeitslosengeld II in Deutschland gefällt.

Das Problem: Die vereinten Nationen haben eine Verordnung erlassen, mit der das Einfrieren von Geldern und anderen wirtschaftlichen Ressourcen angeordnet wird. Das gilt für Personen, die mit Osama bin Laden, dem El-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, geregelt wird. Die Verordnung verbietet es, diesen Personen Gelder direkt oder undirekt zur Verfügung zu stellen.

 
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08.05.2010
06:18

Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld – Ihre neuen Rechte

Sie kennen den Gründungszuschuss? Sind Sie arbeitslos und wollen sich selbständig machen, erhalten Sie zur Förderung dieser Tätigkeit den Gründungszuschuss.

 
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